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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Betreuungsquote und -wunsch in Kindertagesbetreuung

Seit dem 01.08.2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer KiTa oder in der Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sowie eine objektiv-rechtliche Gewährleistungspflicht für unter einjährige Kinder. Wie viele der unter dreijährigen bzw. der ab dreijährigen Kinder in Deutschland derzeit ein Angebot der Kindertagesbetreuung (KiTa oder Tagespflege) nutzen und inwiefern sich dies in den vergangenen Jahren entwickelt hat, kann anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik von 2006 bis 2022 analysiert werden (s. methodische Hinweise). Ferner kann mit den Ergebnissen der repräsentativen DJI-Kinderbetreuungsstudie U12 aus dem Jahr 2022 zu den elterlichen Betreuungsbedarfen von Kindern unter drei bzw. ab drei Jahren auf Ebene der Bundesländer ausgewertet werden, wie hoch der derzeitige elterliche Betreuungsbedarf ist und somit, wie weit die Bundesländer von der Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots entfernt sind. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Die Teilhabequote weist aus, wie viele Kinder eines bestimmten Alters ein Angebot der Kindertagesbetreuung, also KiTa oder Kindertagespflege, in Anspruch nehmen bezogen auf die altersgleichen Kinder in der Bevölkerung. Die dafür benötigten Daten sind zum einen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik entnommen, die jährlich zum 01.03. (bis 2008 zum 15.03.) durchgeführt wird, sowie zum anderen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12. eines Jahres. Bis zu den Daten zum 31.12.2013 (Referenzzahl zur Bildung der Teilhabequote zum 01.03.2014) beruhten die Bevölkerungszahlen auf der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung von 1987. Ab den Daten zum 31.12.2014 (Referenzzahl zur Bildung der Teilhabequote zum 01.03.2015) basieren die Bevölkerungszahlen auf der Fortschreibung der amtlichen Daten des Zensus 2011. Eine Analyse der methodischen Auswirkungen dieser Umstellung der Referenzzahl, konkret einer rein rechnerischen, geringfügigen Veränderung der Teilhabequoten, ist Mühlmann und Meiner-Teubner (2015) zu entnehmen.  

Ziel der repräsentativen „Kinderbetreuungsstudie (KiBS)“ 2022 des DJI ist es, differenzierte Informationen zur Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten sowie zu den elterlichen Betreuungsbedarfen auf Ebene der Bundesländer zu erhalten. Diese Kinderbetreuungsstudie ist eine Fortführung der seit 2012 jährlich durchgeführten KiföG-Länderstudie des DJI. 2022 wurden in allen Bundesländern Angaben von ca. 35.000 Eltern von Kindern bis zu 10 Jahren erhoben (vgl. BMFSFJ 2023).  

Ausgewiesen wird in der vorliegenden Abbildung in Prozentpunkten die Differenz zwischen der Betreuungsquote am 01.03.2022 und dem elterlichen Betreuungsbedarf 2022 laut repräsentativer Kinderbetreuungsstudie 2022 des DJI. Auf eine Angabe fehlender Plätze zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes wird aus methodischen und inhaltlichen Gründen verzichtet. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle ab 2018: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Deutsches Jugendinstitut: Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie, verschiedene Jahre; zusammengestellt und berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Quelle 2017: 
Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Deutsches Jugendinstitut: Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie U15, 2017; zusammengestellt und berechnet vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 2018. 

Literatur 
[BMFSFJ] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2023): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Ausgabe 08. Berlin. 

Mühlmann, Thomas/Meiner-Teubner, Christiane (2015): Welche Folgen hat die Umstellung der Bevölkerungsstatistik für die Kinder- und Jugendhilfestatistik?, in: KomDat Jugendhilfe, Heft 3/2015, S. 14-17.