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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Befristete Arbeitsverhältnisse des pädagogischen Personals in Horten und Hortgruppen

In den vergangenen Jahren ist eine breite Vielfalt ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder entstanden, deren Entwicklung und Inanspruchnahme sich zwar zwischen den Bundesländern stark unterscheidet (s. Indikator „Bildungsbeteiligung von Schulkindern in KiTas, Ganztagsschulen und Kindertagespflege“), die sich aber auf institutioneller Ebene im Wesentlichen auf Ganztagsschulen und Horte als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufteilen (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014: 78). Vor dem Hintergrund des regionalspezifischen Fachkräftebedarfs sowie der sich daraus ergebenden Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung zu gewinnen und zu binden, können „attraktive“ Beschäftigungsbedingungen von enormer Bedeutung sein (vgl. Arbeitsgruppe Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung 2014). Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis kann ein solches Merkmal sein. So empfiehlt auch der DGB (2018) zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften (Erzieher:innen) in der Kindertagesbetreuung, die systematische Befristung von Fachkräften nach ihrem Abschluss zu vermeiden. Das Merkmal Befristung wurde in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik mit dem Erhebungsstichtag 01.03.2014 erstmals seit 2002 wieder erfasst (s. methodische Hinweise). 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.  

Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wird mit dem Erhebungsjahr 2014 erstmals wieder das Merkmal der Befristung erfasst.  

Berücksichtigt werden die tätigen Personen in Horten und in reinen Hortgruppen (Schulkindergruppen), die im ersten Arbeitsbereich pädagogisch tätig sind (ohne Verwaltungstätige sowie Tätige im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich) und als Angestellte, Arbeiter:innen oder Beamt:innen beschäftigt sind. Unberücksichtigt bleiben Personen, die sich in Ausbildung, Praktikum, Freiwilligem Sozialen Jahr oder einer sonstigen Stellung wie beispielsweise Ordensangehörigkeit befinden. Dadurch wird nicht das gesamte pädagogische Personal, das in Kindertageseinrichtungen mit Schulkindern arbeitet, ausgewiesen und es ergeben sich Abweichungen zu anderen Auswertungen, die alle pädagogisch Tätigen berücksichtigen. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Daten ab 2019: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Literatur 
Arbeitsgruppe Fachkräftegewinnung für die Kindertagesbetreuung (2014): Diskussionspapier zur Bindung von pädagogischem Personal in Kindertageseinrichtungen. Berlin. 

Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Bielefeld.Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2015): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Berlin. 

DGB (2018): DGB-Empfehlungen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften (Erzieher*innen) in der Kindertagesbetreuung. [Download von:  https://www.dgb.de/++co++838086c8-30ff-11e9-9072-52540088cada/DGB-Empfehlungen_Gewinnung_und_Sicherung_Fachkraefte_Kindertagesbetreuung.pdf (20.07.2023)].