Bildungspläne

Erziehungs- und Bildungspläne 
Kindertageseinrichtungen sind für Kinder der erste Ort, an dem sie außerhalb der Familie planvoll bestimmte Kompetenzen erwerben und gemeinsam mit anderen die eigene Lebenswelt gestalten können. Bereits seit 1970 werden Kindertageseinrichtungen durch den Strukturplan für das Bildungswesen des Deutschen Bildungsrats als Teil des Bildungswesens angesehen. Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen wurde jedoch erst durch die Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1990 in den Vordergrund gerückt. Die Bildungspläne hingegen entstanden deutlich später (vgl. Stoltenberg 2008). Die Entwicklung der Erziehungs- und Bildungspläne war eine Reaktion auf das schlechte Abschneiden Deutschlands bei der internationalen Schulleistungsuntersuchung. Die schlechten Ergebnisse der PISA Studie wurden in einen direkten Zusammenhang mit der frühkindlichen Bildung gebracht, weshalb die Bundesländer innerhalb kürzester Zeit Bildungspläne für Kindertageseinrichtungen entwickelt haben (vgl. Eibeck 2005). Mit den entwickelten Bildungsplänen wird versucht, an die internationalen Entwicklungen anzuknüpfen. Bei der Erarbeitung dienten den Bundesländern die Bestimmungen der Jugend- und Kultusministerkonferenz (2004) als Grundlage. An dieser Stelle soll daher ein kurzer Überblick über diese Bestimmungen gegeben werden. 
 
Gemeinsamer Rahmen der Bundesländer für die frühe Bildung in KiTas  
Der gemeinsame Rahmen der Bundesländer für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen trägt wesentlich zur Verwirklichung der Bildungs- und Lebenschancen der Kinder in Tageseinrichtungen bei. Die Kindertageseinrichtungen werden heute als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Bildungswesens mit einem eigenen Bildungsauftrag gesehen. Ihnen fällt damit die Aufgabe zu, Grundlagen für die frühe und individuelle Förderung der Kinder zu legen. In dem gemeinsamen Rahmen werden daher Grundsätze für diese Bildungsarbeit dargestellt. Diese werden durch die Bildungspläne auf Landesebene konkretisiert und erweitert. Die pädagogische Arbeit innerhalb der Kindertageseinrichtungen soll durch das Prinzip der ganzheitlichen Förderung geprägt werden. Dabei gibt es einige Querschnittsaufgaben, die durch die Bestimmungen der Jugend- und Kultusministerkonferenz festgelegt wurde: 
 
- „die Förderung, das Lernen zu lernen (lernmethodische Kompetenz), 
 
- die entwicklungsgemäße Beteiligung von Kindern an den ihr Leben in der Einrichtung betreffenden Entscheidungen, 
 
- die interkulturelle Bildung, 
 
- die geschlechtsbewusste pädagogische Arbeit, 
 
- die spezifische Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken und (drohender) Behinderung und 
 
- die Förderung von Kindern mit besonderer Begabung.“ (Jugend- und Kultusministerkonferenz 2004) 
 
Neben diesen Querschnittsaufgaben werden zudem sechs Bildungsbereiche definiert, innerhalb derer das pädagogische Personal die Kinder fördern sollte. Der Bereich Sprache, Schrift, Kommunikation hat zum Ziel, die Sprachbildung der Kinder zu fördern, damit die eigenen Bedürfnisse und Denkvorgänge sinnvoll und differenziert ausgedrückt werden können. Der Bereich personale und soziale Entwicklung, Werteerziehung/religiöse Bildung dient der Stärkung der Persönlichkeit der Kinder. Die sozialen Kompetenzen der Kinder sollen gefördert werden, damit es sich zu einem verantwortlichen Mitglied der Gesellschaft entwickeln kann. Im Bereich Mathematik, Naturwissenschaft, (Informations-)Technik soll die kindliche Neugier dazu genutzt werden, den Umgang mit Zahlen und Mengen sowie daran angrenzenden mathematischen Grundlagen zu erlernen. Darüber hinaus sollen die Kinder darin gefördert werden, den Umgang mit alltäglichen technischen Geräten zu erlernen und deren Funktionsweise zu verstehen. Im Rahmen der musischen Bildung und dem Umgang mit Medien soll die Fantasie und Kreativität der Kinder angeregt werden. Die kulturelle Einbettung der Kinder soll hierdurch gefördert werden. Zudem sollen die Kinder den Umgang mit Medien erlernen, um diese zweckbestimmt und kreativ nutzen zu können. Im Kompetenzbereich Körper, Bewegung und Gesundheit sollen die Kinder dazu angeleitet werden, sich für das eigene körperliche Wohlbefinden verantwortlich zu fühlen. Die Bewegungsförderung nimmt dabei eine besondere Rolle ein, da dies auch für die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes wichtig ist. Auch die Kooperation mit den Eltern ist hierbei besonders wichtig. Im letzten Kompetenzbereich werden die Natur und die verschiedenen kulturellen Umwelten besonders betrachtet. Den Kindern soll in diesem Rahmen der Umgang mit der Natur und die Wechselwirkungen zwischen Ökologie, Ökonomie und Sozialem nähergebracht werden. Dies sollte dabei in die Lebenswelten der Kinder eingebettet werden. 

Gestaltung der pädagogischen Arbeit / Qualitätsentwicklung 
Neben den bereits beschriebenen Kompetenzbereichen, die länderübergreifend festgelegt wurden, beinhaltet der gemeinsame Rahmen für die frühkindliche Bildung auch Angaben zur Gestaltung der pädagogischen Arbeit bzw. zur Qualitätsentwicklung. Die Bundesländer einigten sich hierzu auf gemeinsame pädagogische Grundprinzipien. Wichtig ist hierbei vor allem, dass das Kind als Persönlichkeit im Mittelpunkt des erzieherischen Handelns steht. Die Lernangebote sollen daher so gestaltet werden, dass sie bei den Kindern die Lust und die Freude am Lernen wecken und auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen. Die Kindertagesstätten sollen die Vielfalt der Kinder in den verschiedenen Dimensionen wie z.B. dem Geschlecht, der Herkunft, der Religion, der Lebensweise, dem Alter und Entwicklungsstand usw. in ihrer Arbeit berücksichtigen und als Chance betrachten. Um die individuellen Lernprozesse der Kinder optimal fördern zu können, sollen auch die Räumlichkeiten so gestaltet werden, dass sie dem pädagogischen Anspruch gerecht werden. Wichtig ist hierbei, dass die Fachkräfte eine individuelle und persönliche Beziehung zu jedem Kind aufbauen. Wichtig ist außerdem eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern. Aufgrund der gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsverantwortung haben regelmäßige Absprachen mit den Eltern eine hohe Bedeutung. Neben der Kooperation mit den Eltern sollen die Kindertageseinrichtungen im Sinne einer Gemeinwesensorientierung auch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Stellen und Institutionen fördern. Besonders hervorzuheben sind hierbei andere Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Gesundheitseinrichtungen oder kirchliche Institutionen (vgl. Jugend- und Kultusministerkonferenz 2004). 

Im Rahmen der individuellen Bildungspläne der Bundesländer wurden diese bewusst offen formulierten Leitgedanken zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung konkretisiert und an die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen angepasst. 

Quelle 
Eigene Recherche des LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen; Stand: Juli 2023.  
 
Literatur 
Eibeck, Bernhard (2005): „PISA“ macht „Kita“ neu, in Sozialmagazin, Heft 1/2005, S. 12 – 14 
 
Jugend- und Kultusministerkonferenz (2004): Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen. Online verfügbar unter: www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_04-Fruehe-Bildung-Kitas.pdf  
 
Stoltenberg, Ute (2008): Bildungspläne im Elementarbereich – Ein Beitrag für nachhaltige Entwicklung? Deutsche UNESCO Kommission. Bonn