-
Download Daten
| xlsx
Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit (drohender) Behinderung in KiTas muss nicht zuletzt vor dem Hintergrund der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention regelmäßig in den Blick genommen werden (vgl. Vereinte Nationen 2008). Inklusion wird im Rahmen dieser Konvention verstanden als die gleichberechtigte Teilhabe von Personen bzw. Kindern mit (drohender) Behinderung an der Gesellschaft, und somit auch an der Kindertagesbetreuung. Inklusion im weiteren Sinne der derzeit geführten pädagogischen Diskurse beinhaltet die „Abkehr von zielgruppenspezifischen Etikettierungen (z. B. Behinderung) und stellt die Einzigartigkeit des Individuums in den Mittelpunkt. Gefordert wird die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Heterogenitätsmerkmalen wie Schicht- bzw. Milieuzugehörigkeit, kulturelle bzw. ethnische Zugehörigkeit, Gender, sexuelle Orientierung und Religion“ (Friedrich 2013: 18; vgl. auch Prengel 2010: 6). Inklusion in der Frühpädagogik soll als Leitorientierung dienen, sodass Vielfalt in der Kindertagesbetreuung zum Normalfall wird. Trescher (2018) geht der Frage nach, wie sich der von außen formulierte Inklusionsanspruch auf die pädagogische Praxis in integrativen Kindertagesstätten auswirkt und stellt heraus, dass Inklusion eine große Herausforderung für die alltägliche Praxis in integrativen Kindertagesstätten ist, diese Problematik jedoch von den pädagogisch Tätigen zum Teil umfassend verneint wird.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst diejenigen Kinder, die in einer KiTa eine Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB XII wegen mindestens einer Behinderung erhalten. Dies kann eine körperliche, geistige oder drohende seelische Behinderung (u.a. auch Entwicklungsverzögerung) sein. Anhand dieser Daten kann analysiert werden, in welchen Gruppenkonstellationen Kinder mit Eingliederungshilfe betreut werden. Auf diese Weise kann danach unterschieden werden, ob ein Kind mit einer (drohenden) Behinderung eine eher inklusionsorientierte oder eine eher separierende Gruppe besucht. Kindertageseinrichtungen ohne Gruppenstruktur können hierbei nicht berücksichtigt werden (s. methodische Hinweise).
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.
In Deutschland können Kinder mit einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung nach §§ 53, 54 SGB XII oder Kinder mit vorliegender oder drohender seelischer Behinderung im Sinne des SGB VIII (§ 35a) nach Feststellung einer entsprechenden Bedarfslage Eingliederungshilfen erhalten. Im Rahmen der Eingliederungshilfe soll Kindern mit einem solchen Förderbedarf die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht, sowie ihre Bildung und Entwicklung gefördert werden, damit sie ein weitgehend selbstständiges Leben führen können.
Nach den vorliegenden Daten besuchen 2019 bundesweit rund 88.000 Kinder mit einer Eingliederungshilfe (ohne Schulkinder) eine KiTa mit Gruppenstruktur, einen Förderschulkindergarten oder eine schulvorbereitende Einrichtung. Von diesen Kindern werden 48,3 % in Gruppen betreut, die eher als inklusionsorientiert zu bezeichnen sind. Das heißt, in dieser Gruppe erhalten bis zu 20 % der Kinder eine Eingliederungshilfe. Weitere 25 % der knapp 88.000 Kinder mit einer Eingliederungshilfe werden in Gruppen mit mehr als 20 bis zu 50 % an Kindern mit Eingliederungshilfe betreut. Dies bedeutet insgesamt, dass knapp drei Viertel der Kinder mit Eingliederungshilfen oder sonderpädagogischem Förderbedarf in Gruppenformen betreut werden, in denen sie nicht in der Überzahl sind. Demgegenüber werden weitere 6,5 % der Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in Gruppen betreut, in denen mehr als 90 % der Kinder auch eine Eingliederungshilfe erhalten. Weitere 7,1 % der 88.000 Kinder besuchen Gruppen in Vorklassen oder Förderschulkindergärten und 8,6 % Gruppen in schulvorbereitenden Einrichtungen. Diese Betreuungsangebote können als tendenziell separierend bezeichnet werden. Auf der Ebene der Bundesländer zeigt sich die Betreuungssituation von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in dieser Altersgruppe sehr heterogen. Hierbei ist zu beachten, dass die Werte einiger Bundesländer der Geheimhaltung unterliegen und diese Bundesländer bei der folgenden Analyse nicht berücksichtigt werden können.
Wird der Fokus auf die Gruppen gerichtet, in denen die Kinder mit einer Eingliederungshilfe nicht in der Überzahl sind, also sowohl Gruppen mit bis zu 20 % als auch Gruppen mit mehr als 20 bis zu 50 % an Kindern mit Eingliederungshilfe, dann sind vor allem Berlin, und Schleswig-Holstein als inklusionsorientiert zu bezeichnen. In diesen Ländern werden 2019 mehr als 90 % der Kinder mit einer (drohenden) Bedrohung in den genannten Gruppenformen betreut. Aber auch Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen erreichen diesbezüglich hohe Anteile (zwischen 80 und 90 %). In Niedersachsen wird ein Großteil der Kinder mit besonderem Förderbedarf (42,3 %) in Gruppen in KiTas mit mehr als 90 % an Kindern mit Eingliederungshilfe betreut.
Die vorliegenden Daten müssen insbesondere als Impulse für eine differenziertere Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Lage von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Angeboten der Kindertagesbetreuung gesehen werden. Ebenso bedarf es weiterhin intensiver Forschung, um mehr Erkenntnisse für eine inklusive Pädagogik in der frühen Kindheit in KiTas zu gewinnen. Die Fragestellungen reichen dabei von den Rahmenbedingungen, die KiTas für eine inklusive Bildungspraxis benötigen, über Formen der pädagogischen Praxis in inklusiven Kindergruppen bis hin zu erforderlichen Beratungs- und Unterstützungssystemen für KiTas bzw. das pädagogische Personal.
Bei dem vorliegenden Indikator, der im Rahmen der nationalen Bildungsberichterstattung veröffentlicht wird (www.bildungsbericht.de), wird analysiert, welche unterschiedlichen Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung Kinder mit einer Eingliederungshilfe vor dem Schuleintritt besuchen. 2019 gibt es insgesamt knapp 96.000 Nichtschulkinder mit einer (drohenden) Behinderung bzw. mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf in den FBBE-Angeboten:
- Davon werden circa 560 Kinder in der Kindertagespflege betreut. Diese Kinder werden in der vorliegenden Analyse nicht berücksichtigt.
- Ebenso finden Kinder, die in KiTas ohne feste Gruppenstruktur bzw. ohne statistisch erfasste Gruppenstruktur betreut werden, keine Berücksichtigung. Von den 96.000 Kindern mit einer Eingliederungshilfe sind insgesamt 7.626 Kinder in KiTas ohne Gruppenstruktur. Diese befinden sich zu 90 Prozent in KiTas mit unter 20 % an Kindern mit Eingliederungshilfen.
- Kinder, die einen Förderschulkindergarten oder schulvorbereitende Einrichtungen besuchen, werden hingegen in der Analyse berücksichtigt. 2019 sind dies insgesamt 13.811 Kinder. Diese Angebote unterliegen nicht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die diesbezüglichen Daten stammen aus der Schulstatistik und nicht wie die übrigen Daten aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Quelle
Daten 2019:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder- und Jugendhilfestatistik 2019, Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter; Sekretariat der KMK, Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2019; Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Schulvorbereitende Einrichtungen in Bayern im Schuljahr 2018/19; Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2019, siehe www.bildungsbericht.de.
Daten 2017:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder- und Jugendhilfestatistik 2017, Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter; Sekretariat der KMK, Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2006 bis 2016; Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke in Bayern 2016/17; Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2016, siehe http://www.bildungsbericht.de.
Daten 2015:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015, Forschungsdatenzentrum der Statistischen Landesämter; Sekretariat der KMK, Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2005 bis 2014; Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke in Bayern 2014/15; Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, siehe www.bildungsbericht.de
Literatur
Friedrich, Tina (2013): Inklusion als frühpädagogische Leitorientierung, in: Deutsches Jugendinstitut/Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (Hrsg.) (2013): Inklusion – Kinder mit Behinderung. Grundlagen für die kompetenzorientierte Weiterbildung. WiFF Wegweiser Weiterbildung, Band 6. München, S. 18-23.
Prengel, Annedore (2010): Inklusion in der Frühpädagogik. Bildungstheoretische, empirische und pädagogische Grundlagen. WiFF Expertisen Band 5. München.
Trescher, Hendrik (2018): Inklusion in der Kita. Eine Krise, die keine sein darf? in: Der pädagogische Blick, Ausgabe 03, S. 176-187.
Vereinte Nationen (2008): Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin.