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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Vertraglich vereinbarte KiTa-Betreuungsstunden pro Tag

Ein zentrales, mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr verfolgtes Ziel ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So führen unter anderem Veränderungen in der Arbeitswelt, wie zum Beispiel die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere von Müttern, zu einer höheren Nachfrage nach öffentlichen Betreuungsangeboten und nach flexibleren Betreuungszeiten, was mit einer erhöhten Bedeutsamkeit öffentlicher Bildung und Erziehung einhergeht (vgl. Viernickel/Fuchs-Rechlin 2015). Bedarfsgerechte zeitliche Betreuungsumfänge sind jedoch stets vor dem Hintergrund der Sicherstellung des Wohls des Kindes und der Befriedigung seiner Bedürfnisse zu gewährleisten. In welchem zeitlichen Umfang Kinder derzeit Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen, kann anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik beantwortet werden. In dieser Statistik werden jährlich die wöchentlichen Betreuungszeiten, die für jedes Kind vertraglich vereinbart worden sind, stundengenau differenziert nach genutzter Betreuungsform (KiTa oder Kindertagespflege) und Altersjahren erfasst. 

Inwiefern diese vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten aktuell den von Eltern für ihr Kind gewünschten Betreuungszeiten entsprechen, kann dem Indikator „Gewünschter Betreuungsumfang in Kindertagesbetreuung“ entnommen werden. Bei dem vorliegenden Indikator geht es um die Betreuungszeit in KiTas je nach Alter des Kindes. Auswertungen zum Betreuungsumfang in der Kindertagespflege finden Sie hier

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Anhand der amtlichen Statistik kann grundsätzlich nichts über die tatsächliche Nutzungsdauer der Betreuungsangebote ausgesagt werden. Ausgewiesen werden die vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Betreuungsstunden pro Tag. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Daten ab 2020:  
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Literatur 
Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten (2015): Fachkraft-Kind-Relationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen. Grundlagen, Analysen, Berechnungsmodell, in: Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten/Strehmel, Petra/Preissing, Christa/Bensel, Joachim/Haug-Schnabel, Gabriele (2015): Gute Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung. Freiburg, S. 131-252.