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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Vertraglich vereinbarte Betreuungsstunden von Schulkindern in KiTas und Horten

Um Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern gewährleisten zu können, werden nicht nur im Bereich der Kindertagesbetreuung, sondern auch im Grundschulbereich verlässliche Betreuungsstrukturen von den Institutionen erwartet. Zudem möchten Eltern schulpflichtiger Kinder Unterstützung bei der Bildung und Erziehung erfahren sowie Angebote zur Freizeitgestaltung der Kinder, insbesondere in den Schulferien, erhalten, für die wiederum als zentraler Bedarf für ihr Entwicklungsstadium das soziale Leben und Miteinander mit gleichaltrigen Kindern angesehen werden kann (vgl. Deutscher Verein 2015: 4). Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren ganztägige außerunterrichtliche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Schulkinder in vielfältiger Form ausgebaut (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014: 78). Vorrangig zählen zu diesen Angeboten zum einen Horte im Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe, deren Aufgabe es auch ist, für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Zum anderen liegt der Fokus in vielen Bundesländern aber auch auf Angeboten von Ganztagsschulen, die in offener oder gebundener Form realisiert werden, was nach Plehn (2019: 20) zu zahlreichen Unterschieden aber auch zu einer gemeinsamen Schnittmenge führt: „Die Bereitstellung eines hochwertigen Angebots zur institutionellen Bildung, Betreuung, Erziehung sowie der Begleitung der Entwicklung der anvertrauten Kinder im Grundschulalter“. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Bildungsbeteiligung von Kindern in schulischer Ganztagsbetreuung steigen wird, da zum 01.08.2026 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft treten soll. In den Folgejahren soll dieser Anspruch um je eine Klassenstufe erweitert werden, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung erhält (vgl. BMFSFJ 2021). Für die Horte als Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind mit Hilfe der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik für jedes Bundesland und jedes Kind in einem Angebot die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten und -tage bekannt. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Außerdem ist zu beachten, dass in der vorliegenden Tabelle auch drei- und vierjährige Kinder berücksichtigt werden, die laut amtlicher Statistik bereits die Schule besuchen. Dies kann zu geringfügigen Differenzen in der Anzahl der ausgewiesenen Schulkinder in anderen Tabellen führen.

Quelle 

Daten ab 2018: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Daten 2017: 
Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; zusammengestellt und berechnet vom Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, 2017. 

Literatur 
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Bielefeld. 

[BMFSFJ] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2021): Betreuungslücken für Grundschulkinder schließen. Pressemitteilung vom 14.09.2021 [Download von: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung (16.09.2021)]. 

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2015): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Berlin. 

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2015): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Berlin.   

Plehn, Manja (2019): Qualität in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule. Grundlagen zum Leiten, Führen, Managen. Freiburg im Breisgau: Herder.