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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Bildungsbeteiligung von Schulkindern in Kindertagesbetreuung

Um Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern gewährleisten zu können, werden nicht nur im Bereich der Kindertagesbetreuung, sondern auch im Grundschulbereich verlässliche Betreuungsstrukturen von den Institutionen benötigt. Zudem möchten Eltern schulpflichtiger Kinder Unterstützung bei der Bildung und Erziehung erfahren sowie Angebote zur Freizeitgestaltung der Kinder, insbesondere in den Schulferien, erhalten, für die wiederum als zentraler Bedarf für ihr Entwicklungsstadium das soziale Leben und Miteinander mit gleichaltrigen Kindern angesehen werden kann (vgl. Deutscher Verein 2015: 4). Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren ganztägige außerunterrichtliche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Schulkinder in vielfältiger Form ausgebaut (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020: 119-121). Vorrangig zählen zu diesen Angeboten zum einen Horte im Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe, deren Aufgabe es auch ist, für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Zum anderen liegt der Fokus in vielen Bundesländern aber auch auf Angeboten von Ganztagsschulen, die in offener oder gebundener Form realisiert werden, was nach Plehn (2019: 20) zu zahlreichen Unterschieden, aber auch zu einer gemeinsamen Schnittmenge führt: „Die Bereitstellung eines hochwertigen Angebots zur institutionellen Bildung, Betreuung, Erziehung sowie der Begleitung der Entwicklung der anvertrauten Kinder im Grundschulalter“. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Bildungsbeteiligung von Kindern in schulischer Ganztagsbetreuung steigen wird, da bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll (vgl. BMFSFJ 2019).  

Wie viele Schulkinder im Alter von unter elf Jahren in einer KiTa oder der Kindertagespflege in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten in Deutschland aktuell betreut werden, lässt sich anhand des vorliegenden Indikators auf Basis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erkennen (s. methodische Hinweise). Ebenso werden die Teilhabequoten der Altersgruppen der unter Elfjährigen dargestellt. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.

Die Teilhabequote weist aus, wie viele Kinder eines bestimmten Alters ein Angebot der Kindertagesbetreuung, also KiTa oder Kindertagespflege, in Anspruch nehmen bezogen auf die altersgleichen Kinder in der Bevölkerung. Die dafür benötigten Daten sind zum einen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik entnommen, die jährlich zum 01.03. durchgeführt wird, sowie zum anderen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12. eines Jahres (Fortschreibung der amtlichen Daten des Zensus 2011). 

Kinder, die sowohl Tageseinrichtungen als auch Kindertagespflege nutzen, werden nicht doppelt gezählt und nur unter Kindertageseinrichtungen ausgewiesen. 

In einigen Kreisen bzw. kreisfreien Städten sowie in einigen Jugendamtsbezirken kann es zu Inanspruchnahmequoten von über 100 % kommen, da einige Eltern ihre Kinder in der KiTa oder Kindertagespflege nicht an ihrem Wohnort betreuen lassen, an dem auch der Stand der Bevölkerung erfasst wird. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Daten ab 2023:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Berichtsjahr ab 2011: Ergebnisse auf Grundlage des Zensus; Bildung und Kultur: Allgemeinbildende Schulen, verschiedene Jahre; Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg; zusammengestellt und berechnet vom Österreichischen Institut für Familienforschung an der Universität Wien. 

Daten 2018 bis 2022:
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Berichtsjahr ab 2011: Ergebnisse auf Grundlage des Zensus; Bildung und Kultur: Allgemeinbildende Schulen, verschiedene Jahre; Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg; zusammengestellt und berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Daten bis 2017:
Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Berichtsjahr ab 2011: Ergebnisse auf Grundlage des Zensus; Berechnungen der Bertelsmann Stiftung, 2018. 

Literatur
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2020): Bildung in Deutschland 2020. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung in einer digitalisierten Welt. Bielefeld.  

[BMFSFJ] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019): Wichtiger Schritt auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Pressemitteilung vom 13.11.2019 [Download von: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zum-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-im-grundschulalter/140966 (19.07.2023)]. 

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2015): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Berlin. 

Plehn, Manja (2019): Qualität in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule. Grundlagen zum Leiten, Führen, Managen. Freiburg im Breisgau: Herder.