• Download Daten | xlsx

    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Regelungen zur Leitungsausstattung

Die KiTa-Leitungskräfte haben eine zentrale Bedeutung für eine „gute“ Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungspraxis: Als Vermittler:innen zwischen dem Träger, den pädagogischen Fachkräften und den Eltern kommt ihnen eine Schlüsselfunktion für die Qualitätsentwicklung und -sicherung zu (vgl. Strehmel 2015: 150 ff.; Strehmel/Ulber 2014: 10ff.; Viernickel u. a. 2013). Dabei sind sie mit einem komplexen und vielfältigen Aufgabenfeld betraut, das die pädagogische Leitung, Organisations- und Qualitätsentwicklung, Konzeptionsentwicklung, Personalführung und -entwicklung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit Eltern sowie mit dem Träger und das Selbstmanagement umfasst. Angesichts dieser hohen Bedeutung ist das Thema KiTa-Leitung und die angemessene Ausstattung der KiTas mit zeitlichen Leitungsressourcen in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Debatte um die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gerückt. Welche landeseinheitlichen Regelungen mit Blick auf die Leitung von Kindertageseinrichtungen derzeit bestehen, wird im vorliegenden Indikator dargestellt. Ausgewiesen wird für die Jahre 2012, 2015, 2016, 2020, 2021, 2022 und 2023 ob in den Bundesländern landeseinheitliche Regelungen mit Blick auf die folgenden Fragestellungen vorliegen:  
 
- Müssen Tätige über ein bestimmtes Qualifikationsniveau verfügen, um Leitungsaufgaben auszuüben?  
 
- Gibt es neben den Regelungen zum formalen Qualifikationsniveau weitere Voraussetzungen für eine Leitungstätigkeit?  
 
- Ist der Umfang der Zeitressourcen für Leitungsaufgaben geregelt?  
 
- Erhöht sich dieser Umfang, wenn eine KiTa zusätzliche Aufgaben wahrnimmt (z. B. Aufgaben als Familienzentrum)?  
 
- Ist geregelt, ob eine Fachkraft die Leitung von mehreren KiTas im Verbund übernehmen kann?  
 
- Sind die Aufgabenbereiche der Leitung definiert?  
 
Im Anfang 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist die Stärkung von Leitungen in Kindertageseinrichtungen eins von zehn Handlungsfeldern, die gefördert werden (BMFSFJ 2018). Acht Bundesländer investieren einen Teil der Bundesmittel in dieses Handlungsfeld.   
 
Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei  "Download Daten" unter dem Zeitstrahl. 

Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl 2012 als auch 2020 durchgängig in allen Bundesländern landeseinheitliche Anforderungen an das formale Qualifikationsniveau von KiTa-Leitungen bestehen. Weitere Voraussetzungen für diese Aufgabenwahrnehmungen, wie beispielsweise eine spezifische Fortbildung oder eine definierte zeitliche Berufserfahrung, sind im Jahr 2016 in elf Bundesländern und im Jahr 2020 in sechs Bundesländern landeseinheitlich vorgegeben. 

In 14 Ländern bestehen 2020 landeseinheitliche Regelungen, die den Umfang der Personalfachkraftstunden für die Leitung benennen. Hier wird auch deutlich, dass sich die Bundeländer hinsichtlich der Gestaltung sowie Konkretion der Regelungen unterscheiden und dass die Bezugsgrößen für die Bestimmung des Umfangs der Arbeitszeit nicht einheitlich sind. 

Ausgewiesen wird auch, ob bei Leitungen zusätzliche Kapazitäten finanziert werden, wenn diese weitere Aufgabenfelder, wie z. B. die Leitung eines Familienzentrums, übernehmen. In zwei Ländern bestehen 2020 einheitliche Landesregelungen hierzu: In Schleswig-Holstein sind beispielsweise eine zusätzliche Leitungsfreistellung bei Aufgabenzuwachs sowie zusätzliche Mittel für die Aufgabe als Familienzentrum in den Richtlinien festgelegt. 

Sieben Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) haben die Aufgabenbereiche der KiTa-Leitung (abstrakt) im Gesetz definiert. Im Bildungsplan haben deutlich mehr Bundesländer die Aufgabenbereiche für die KiTa-Leitung definiert. So haben zehn Bundesländer (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) dieses Thema in den Bildungsplänen aufgenommen. Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz haben darüber hinaus weitere landeseinheitliche Regelungen zu den Aufgabenbereichen der KiTa-Leitung definiert.    

Quelle 
 
Daten ab 2020: Eigene Recherchen des LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.  

Daten 2016: Eigene Recherchen.  

Daten 2012 und 2015: Angaben der Bundesländer zur Personalausstattung für die Leitung von Kindertageseinrichtungen im Rahmen der schriftlichen Befragungen der Bertelsmann Stiftung für den Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme.  
 
Literatur 
Strehmel, Petra (2015): Leitungsfunktion in Kindertageseinrichtungen. Aufgabenprofile, notwendige Qualifikationen und Zeitkontingente, in: Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten/Strehmel, Petra/Preissing, Christa/Bensel, Joachim/Haug-Schnabel, Gabriele (2015): Gute Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung. Freiburg, S. 131-252.  
 
Strehmel, Petra/Ulber, Daniela (2014): Leitung von Kindertageseinrichtungen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Expertisen, Band 39. München.  
 
Viernickel, Susanne/Nentwig-Gesemann, Iris/Nicolai, Katharina/Schwarz, Stefanie/Zenker, Luise (2013): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. Bildungsaufgaben, Zeitkontingente und strukturelle Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen. Berlin.