1. Auflage 2022, 90 Seiten (Broschur)

DOI 10.11586/2022066

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Das Recht der Kinder auf Bildung, Wohlergehen und gutes Aufwachsen muss auch Einfluss haben auf die Gestaltung eines qualitativ guten Ganztags. Bislang setzt der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter auf rein quantitative Ziele, und ist maßgeblich daran orientiert, Betreuungslücken beim Übergang von der KiTa in die Grundschule zu schließen. Der neue Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule zeigt, dass auf viele Bundesländer große Herausforderungen zukommen werden, um über genügend Plätze für die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Kinder und ausreichend Personal zu verfügen. Gleichzeitig erfüllen einzelne Bundesländer für einen Großteil der Kinder bereits den Rechtsanspruch. Insbesondere sie könnten sich auf den Weg machen, einen qualitativ guten Ganztag umzusetzen. Damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung Kinder in ihren Bildungs- und Entwicklungsprozessen und auch ihrem Wohlergehen bestmöglich unterstützt, braucht es zusätzlich gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen, die die Qualität des Angebots in den Fokus rücken. Ein besonders wichtiges Ziel – eine bessere Personalausstattung - haben wir in unsere Studie integriert, um zu zeigen, inwieweit sich die einzelnen Länder „auf den Weg“ machen können und sollten, um eine „gute“ Ganztagsförderung umzusetzen. 

Der Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule ist ein flexibles Prognoseinstrument. Zukünftig können hiermit auch veränderte Bedarfe bei den außerunterrichtlichen Betreuungszeiten der Kinder vorausberechnet und weitere Rahmenbedingungen für eine gute Ganztagsförderung abgebildet werden. Entsprechende Auswirkungen auf den Fachkräfte-Bedarf können durch solche Vorausberechnungen betrachtet werden. Der Fachkräfte-Radar bietet jedoch keine Vorhersage der Zukunft, sondern berechnet, wie sich der Bedarf und das Angebot an Fachkräften in der Ganztagsförderung bis 2030 darstellen könnte, wenn spezifische Annahmen über die strukturellen Rahmenbedingungen bzw. die Nutzung der Ganztagsangebote getroffen werden. Dabei ist prinzipiell zu berücksichtigen, dass tatsächliche Entwicklungen immer Ergebnis eines komplexen Bedingungsgeflechtes aus verschiedenen Faktoren sind, die weder alle berücksichtigt werden können noch vollständig antizipierbar sind. Beispielsweise müssten zukünftig eventuell auch die Bedarfe von Kindern, die auch aus der Ukraine flüchten mussten, berücksichtigt werden. Bislang liegen allerdings noch keine verlässlichen Daten dazu vor, inwieweit sie Angebote im Sinne des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung nutzen wollen. Damit veränderte Anforderungen an die Horte und schulischen Angebote, die den Rechtsanspruch erfüllen sollen, identifiziert und ihre Auswirkungen auf Personal- und Finanzbedarfe beziffert werden können, ist dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Statistik erforderlich. Auf Basis von soliden Daten könnten die Handlungsbedarfe differenzierter bestimmt und Grundlage von wirksamen Steuerungsprozessen, auch in den Kommunen, werden. Es ist Zeit sich auf den Weg zu machen, damit alle Kinder die Chance auf eine gute Ganztagsförderung bis 2030 erhalten können.