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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Wöchentliche Leitungs- und Verwaltungszeit pro KiTa-Kind (Häufigkeit)

KiTa-Leitungskräfte haben eine zentrale Bedeutung für eine „gute“ Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungspraxis in ihren Einrichtungen: Als Vermittler:innen zwischen dem Träger, den pädagogischen Fachkräften und den Eltern kommt ihnen eine Schlüsselfunktion für die Qualitätsentwicklung und -sicherung zu (vgl. Strehmel 2015: 150 ff.; Strehmel/Ulber 2014: 10ff.; Viernickel u. a. 2013). Dabei sind sie mit komplexen und vielfältigen Aufgaben betraut, die die pädagogische Leitung, Organisations- und Qualitätsentwicklung, Konzeptionsentwicklung, Personalführung und -entwicklung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit Eltern sowie mit dem Träger und das Selbstmanagement umfassen. Angesichts dieser hohen Bedeutung ist das Thema KiTa-Leitung und die angemessene Ausstattung der KiTas mit zeitlichen Leitungsressourcen in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Debatte um die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gerückt. Im Ende 2018 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist die Stärkung von Leitungen in Kindertageseinrichtungen eins von zehn Handlungsfeldern, die gefördert werden (vgl. BMFSFJ 2018). Inwiefern das Auswirkungen auf die wöchentlichen Leitungsstunden hat, bleibt abzuwarten. 

Einführende Informationen über die aktuelle Leitungsausstattung in KiTas bietet die Betrachtung des Indikators wöchentliche Leitungsressourcen in Stunden umgerechnet auf ganztagsbetreute Kinder in KiTas. Eine Debatte um eine angemessene Ausstattung von KiTas mit Personalfachkraftstunden für die Leitung wird aktuell geführt (vgl. Strehmel/Ulber 2014; Strehmel 2015). Außenstehenden stellt sich die Situation von KiTa-Leitungen teilweise sehr unklar dar. Dieser Umstand hängt u.a. auch damit zusammen, dass diese Funktion zumindest früher, offensichtlich aber auch gegenwärtig, oftmals nur „nebenbei" ausgeübt wird bzw. ausgeübt werden kann. Zumindest aber besteht das Bild, dass eine Fachkraft neben ihrer pädagogischen Arbeit mit Kindern noch einen weiteren Aufgabenbereich als Leitungskraft wahrnimmt; sprachlich drückt sich das v.a. darin aus, dass von der „Freistellung" der Leitung gesprochen wird, dass also eine Fachkraft die Leitung übernimmt, die eigentlich einen anderen Aufgabenbereich wahrnimmt. Diese Bezeichnung vermittelt den Eindruck, dass die Leitung einer KiTa nicht unbedingt ein Arbeitsbereich ist, für den eine Person direkt eingestellt wird. In Anbetracht der Tatsache, dass dies nicht mehr durchgängig die Situation in der KiTa-Landschaft wiedergibt und vor dem Hintergrund einer Professionalisierungsdebatte von KiTa-Leitungen wird in den vorliegenden Auswertungen der Begriff „Freistellung" nicht verwendet. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die folgenden Arbeitsbereiche des Personals in KiTas sowie die für diese Bereiche vertraglich vereinbarten Wochenstunden erfasst: Gruppenleitung, Zweit- bzw. Ergänzungskraft, gruppenübergreifend tätig, Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung, Leitung und Verwaltung. Erst ab 2011 erfolgte in der amtlichen Statistik eine Abfrage des ersten und zweiten Arbeitsbereiches, zuvor wurde nur ein Arbeitsbereich abgefragt. 

Bei dem vorliegenden Indikator wird für jede KiTa errechnet, wie viele Wochenarbeitsstunden für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben laut Vertrag zur Verfügung stehen. Diese Stundenzahl wird durch die Anzahl der ganztags betreuten Kinder in der KiTa geteilt. Unter Ganztagsbetreuung wird dabei die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit von 40 Wochenstunden verstanden. Dazu wurden Ganztagsbetreuungsäquivalente gebildet, indem alle vertraglich vereinbarten Betreuungswochenstunden der Kinder durch 40 (Wochenstunden) dividiert wurden. Wenn beispielsweise in einer KiTa mit 80 ganztags betreuten Kindern einer Person laut Arbeitsvertrag 20 Wochenstunden für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung stehen, ergibt dies einen Wert von 0,25 Wochenstunden pro ganztagsbetreutem Kind, also 15 Minuten (20/80 = 0,25). Dieser Wert wird nach Kategorien abgebildet.  

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen.  

Weitere Erläuterungen zur Berechnungsgrundlage dieses Indikators sind zu finden unter „Methodik“. 

Quelle 

Daten ab 2018: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Daten bis 2017: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; Berechnungen der Bertelsmann Stiftung, 2018. 

Literatur 
[BMFSFJ] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018): Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. [Download von: https://www.bmfsfj.de/blob/133310/80763d0f167ce2687eb79118b8b1e721/gute-kita-bgbl-data.pdf (13.09.2019)]. 

Strehmel, Petra (2015): Leitungsfunktion in Kindertageseinrichtungen. Aufgabenprofile, notwendige Qualifikationen und Zeitkontingente, in: Viernickel, Susanne/Fuchs-Rechlin, Kirsten/Strehmel, Petra/Preissing, Christa/Bensel, Joachim/Haug-Schnabel, Gabriele (2015): Gute Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards für die Kindertagesbetreuung. Freiburg, S. 131-252. 

Strehmel, Petra/Ulber, Daniela (2014): Leitung von Kindertageseinrichtungen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Expertisen, Band 39. München. 

Viernickel, Susanne/Nentwig-Gesemann, Iris/Nicolai, Katharina/Schwarz, Stefanie/Zenker, Luise (2013): Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung. Bildungsaufgaben, Zeitkontingente und strukturelle Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen. Berlin.