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Schulkinder nach Gruppentypen in KiTas und Horten

Die Alterszusammensetzung der betreuten Kinder in den Gruppen – die Spannweite der Altersmischung – steht in enger Beziehung zu den Strukturqualitätsmerkmalen des Personalschlüssels bzw. der Fachkraft-Kind-Relation, der Kontinuität des pädagogischen Personals sowie der Gruppengröße und sagt somit allein nicht viel über die Qualität einer KiTa bzw. eines Hortes aus. Zu welchem Anteil Schulkinder in den Bundesländern bestimmte Gruppentypen bzw. Einrichtungen ohne feste Gruppenstruktur nutzen, kann mithilfe der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik analysiert werden (s. methodische Hinweise). Zur Grundgesamtheit zählen alle Schulkinder in Kindertageseinrichtungen. Unberücksichtigt bleiben Kinder in Kindertagespflege bzw. Kinder, die kein Angebot nutzen. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl.  

Die Zuordnung von Gruppen in KiTas und Horten zu einem bestimmten Gruppentyp wird nicht von den Einrichtungen selbst vorgenommen, sondern erfolgt im Rahmen der Auswertung der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Dabei erfolgt die Zuordnung primär anhand der Alterszusammensetzung der Kinder in der Gruppe. Allerdings findet in bestimmten Fällen auch die Größe der Gruppe Berücksichtigung. 

Folgende Gruppentypen mit folgenden Merkmalen wurden bei der Indikatorenentwicklung ab 2020 gebildet: 

- "altersübergreifende Gruppen": setzen sich aus altersgruppenübergreifenden Gruppen mit Kindern von 0 Jahren bis unter 11 Jahren zusammen. Sprachlich exakt müsste diese Gruppenform „altersgruppenübergreifende Gruppen“ heißen. Unberücksichtigt bleiben Gruppen, in denen nur Schulkinder sind. 

- „Ohne feste Gruppenstruktur“: Dies sind Einrichtungen, die im Rahmen der amtlichen Statistik angegeben haben, dass sie ohne eine feste Gruppenstruktur arbeiten. 

- „Hortgruppen“: Hierunter fallen diejenigen Gruppen, in denen sich ausschließlich Schulkinder befinden. 

Kategorisierung unabhängig von landesrechtlichen Regelungen 
Zu berücksichtigen ist, dass es für den hier vorgenommenen Bundesländervergleich einerseits notwendig ist, solche Gruppendefinitionen vorzunehmen, diese Gruppendefinitionen aber andererseits nicht zwangsläufig mit landesrechtlichen Vorgaben für bestimmte Gruppenarten übereinstimmen müssen. Es ist durchaus möglich, dass es Bundesländer gibt, die in ihren landesrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Altersstruktur und Größe von Gruppen andere rechtliche Rahmenbedingungen setzen. Auch die Bezeichnung von Gruppentypen muss nicht unbedingt mit Bezeichnungen in landesrechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Zu beobachten ist auch, dass im Landesrecht zunehmend auf Bezeichnungen verzichtet wird und die Beschreibung von unterschiedlichen Gruppen ausschließlich über Vorgaben erfolgt, beispielsweise indem maximale Gruppengrößen bzw. Vorgaben hinsichtlich der Alterszusammensetzung der Kinder in den Gruppen formuliert werden. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Daten ab 2019: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen.