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    Alle Datenjahre sowie weitere Informationen und Kennzahlen zum Indikator (z.B.: absolute Werte)
Betreuungsumfang von Schulkindern in KiTas und Horten

Um Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern gewährleisten zu können, werden nicht nur im Bereich der Kindertagesbetreuung, sondern auch im Grundschulbereich verlässliche Betreuungsstrukturen von den Institutionen erwartet. Zudem möchten Eltern schulpflichtiger Kinder Unterstützung bei der Bildung und Erziehung erfahren sowie Angebote zur Freizeitgestaltung der Kinder, insbesondere in den Schulferien, erhalten, für die wiederum als zentraler Bedarf für ihr Entwicklungsstadium das soziale Leben und Miteinander mit gleichaltrigen Kindern angesehen werden kann (vgl. Deutscher Verein 2015: 4). Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren ganztägige außerunterrichtliche Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote für Schulkinder in vielfältiger Form ausgebaut (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020: 119-121). Vorrangig zählen zu diesen Angeboten zum einen Horte im Verantwortungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe, deren Aufgabe es auch ist, für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Absatz 2 SGB VIII). Zum anderen liegt der Fokus in vielen Bundesländern aber auch auf Angeboten von Ganztagsschulen, die in offener oder gebundener Form realisiert werden, was nach Plehn (2019: 20) zu zahlreichen Unterschieden, aber auch zu einer gemeinsamen Schnittmenge führt: „Die Bereitstellung eines hochwertigen Angebots zur institutionellen Bildung, Betreuung, Erziehung sowie der Begleitung der Entwicklung der anvertrauten Kinder im Grundschulalter“. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Bildungsbeteiligung von Kindern in schulischer Ganztagsbetreuung steigen wird, da bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll (vgl. BMFSFJ 2019).  

In welchem zeitlichen Umfang Schulkinder derzeit Angebote der Kindertagesbetreuung und Horten nutzen, kann anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik beantwortet werden. In dieser Statistik werden jährlich die wöchentlichen Betreuungszeiten, die für jedes Kind vertraglich vereinbart worden sind, stundengenau erfasst. Im vorliegenden Indikator liegt der Fokus auf dem Betreuungsumfang von Schulkindern in Kitas und Horten. 

Weitere Daten und Informationen zu diesem Indikator finden Sie in der Datei „Download Daten“ unter dem Zeitstrahl. 

In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden seit 2012 die wöchentlich vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten erfasst. Anhand der amtlichen Statistik kann darüber hinaus grundsätzlich nichts über die tatsächliche Nutzungsdauer der Betreuungsangebote ausgesagt werden. Ausgewiesen wird der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang. 

Für das Datenjahr 2020 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs der Kindertageseinrichtungen durch die Corona-Pandemie einige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ihre Daten nicht rechtzeitig übermitteln konnten. Bei den entsprechenden Daten muss von einer Untererfassung von ca. 50 KiTas mit ca. 2.000 betreuten Kindern und dem jeweiligen Personal ausgegangen werden. 

Hinsichtlich des Datenjahres 2021 ist davon auszugehen, dass es aufgrund der zeitweiligen Schließung bzw. des eingeschränkten Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Horten durch die Corona-Pandemie teilweise zu größeren Abweichungen zwischen den Daten der amtlichen Statistik und dem Ist-Zustand kommt. Beispielsweise sind die tatsächlichen Betreuungszeiten von Kindern in vielen Einrichtungen vermutlich weit geringer, als sie im Betreuungsvertrag laut amtlicher Statistik vereinbart sind. Diese Abweichungen sind bei der Interpretation der hier ausgewiesenen Daten zu berücksichtigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle 

Daten ab 2019: 
FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie Statistisches Bundesamt, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege, verschiedene Jahre; berechnet vom LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen. 

Literatur 
Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2020): Bildung in Deutschland 2020. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung in einer digitalisierten Welt. Bielefeld. 

[BMFSFJ] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2019): Wichtiger Schritt auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Pressemitteilung vom 13.11.2019 [Download von: 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zum-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-im-grundschulalter/140966 (19.07.2023)]. 

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (2015): Empfehlungen des Deutschen Vereins zur öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Berlin. 

Plehn, Manja (2019): Qualität in Hort, Schulkindbetreuung und Ganztagsschule. Grundlagen zum Leiten, Führen, Managen. Freiburg im Breisgau: Herder.