Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland

 

Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung

Die Systeme der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in Deutschland sehen sich nicht nur einer enormen politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gegenüber. Sie werden vor allem in zunehmendem Umfang mit einem facettenreichen Anforderungsprofil konfrontiert. Die konkreten Anforderungen ergeben sich dabei aus vielschichtigen Wandlungsprozessen in Familien, Erwerbskontexten und Gesellschaft insgesamt sowie speziell aus veränderten Erwartungen an Bildungsprozesse in sehr frühen Lebensjahren. Die konkreten Aufgaben und Funktionen, welche die Angebote der FBBE erfüllen sollen, werden dabei von einem breiten Spektrum von gesellschaftlichen Akteuren formuliert, die durchaus unterschiedliche Interessenschwerpunkte vertreten. Auch das Bundesjugendkuratorium betont, dass nicht nur das Erwartungsspektrum an KiTas enorm hoch ist, sondern „die unterschiedlichen Erwartungen auch in Spannung zueinander stehen und sich nicht ohne weiteres harmonisch miteinander verbinden lassen“ (BJK 2008a: 13). Insbesondere bedarf die Balance zwischen Bildungs- und Erziehungsauftrag und Betreuungsauftrag einer kontinuierlichen Reflexion. Notwendig ist letztlich eine größere Klarheit des gesellschaftlichen Auftrags an KiTas sowie eine breite Diskussion darüber, „welche konzeptionellen, organisatorischen und ressourcenbezogenen Rahmenbedingungen es dieser Institution bedarf, um ihren Auftrag mit Aussicht auf Erfolg realisieren zu können“ (ebd.).

Vor der Darstellung zentraler Trends in der FBBE aus Bundesperspektive auf Basis des Länderreports werden im Folgenden ausgewählte gesellschaftliche Entwicklungen skizziert, in deren Kontext die Systeme der FBBE eingebettet sind. Verdeutlicht werden die Herausforderungen und insbesondere auch Spannungsfelder, mit denen sich dieses Bildungssegment konfrontiert sieht.

 

Veränderungsprozesse in Erwerbssystemen und Familien – Herausforderungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Herausforderungen für Eltern, „Beruf und Familie“ miteinan-der zu vereinbaren, haben im Zuge gesamtgesellschaftlicher Entwicklungstrends, wie z. B. flexibilisierte Arbeitszeiten, steigende Entgrenzung von Beschäftigungszeiten, -formen, -orten usw., neue Dimensionen erreicht. Aber nicht nur Erwerbsverläufe von Müttern und Vätern sind von einer De-Standardisierung (vgl.
Jurczyk et al. 2009) gekennzeichnet, auch Familie als Lebensform ist von einer wachsenden Pluralität gekennzeichnet. Beschäftigungs- und „Familienbiographien“ sind deshalb immer weniger durch ein Standard- oder Normalmodell beschreibbar. Nach Jurczyk et al. bestimmen allerdings die Erwerbs- und Fa-milienbedingungen nicht den Alltag. Mütter, Väter und auch

Kinder entwickeln vielmehr eigene Umgangspraktiken mit den beruflichen und familialen Bedingungen und Situationen (ebd.). Für die Autoren wird Familie so zur „Herstellungsleistung“, in der eigene Formen des „Vereinbarkeitsmanagements“ sowie der Herstellung von „Gemeinsamkeit“ in der Familie entwickelt und praktiziert werden (Jurczyk et al. 2009: 326). Auch Kindheit bzw. die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern – sowohl in privater als auch in öffentlicher Verantwortung – sind in diesem Kontext neu zu bestimmen bzw. zu gestalten. Bei der Ausgestaltung von Familien- und Beschäftigungspolitik (insbesondere für Mütter und Väter) sowie von Maßnahmen der Unternehmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist damit auch zu prüfen, welche Handlungsoptionen sie den familialen Akteuren eröffnen oder aber auch verschließen. Vor diesem Hintergrund sind nicht zuletzt die Aufgaben und Funktionen von KiTas und Kindertagespflege als öffentliche Angebote der FBBE zu diskutieren und ihr Auftrag zu formulieren.

 

Fokus Erwerbstätigkeit

Insbesondere durch wirtschafts- und sozialpolitische Strategien wird gegenwärtig eine Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten initiiert, durch die Eltern in die Lage versetzt werden sollen, die entstehenden Betreuungsbedarfe für ihre Kinder aufgrund von Erwerbstätigkeit abzudecken. So engagieren sich auch öffentliche und private Arbeitgeber bei der Bereitstellung von betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. Auch der insbesondere in den westlichen Bundesländern stattfindende Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist hier einzuordnen. Dennoch kann bislang auch in Unternehmen noch nicht von einer flächen-

deckenden Verankerung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgegangen werden. Eine Befragung der Verantwortlichen in deutschen Unternehmen zum Thema Familienfreundlichkeit zeigt denn auch, dass zwar 41% die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Thema einstufen. Allerdings spielt es für mehr als die Hälfte der Unternehmen überhaupt keine Rolle (BMFSFJ 2009: 22). Darüber hinaus zeigen die Befragungsergebnisse, dass Betriebe durchaus Formen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf präferieren, die nicht un-bedingt mit den Vorstellungen der Eltern korrespondieren. Generell zeigt die Befragung von Eltern, dass sie sich von einem familienfreundlichen Betrieb ein breites Spektrum von Maßnahmen wünschen. In einer Umfrage aus dem Jahr 2009 sind Kennzeichen eines familienfreundlichen Betriebs erfragt worden. Als das wichtigste betriebliche Handlungsfeld geben dabei 94% der Mütter mit Kindern bis 18 Jahre flexible Arbeitszeitregelungen, wie z. B. Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten, an (BMFSFJ 2009: 18). Demgegenüber fällt auf, dass „nur“ etwa 50% dieser Mütter eine betriebliche Kinderbetreuung als Kennzeichen eines familienfreundlichen Betriebs einstufen (ebd.). Nach einer weiteren Studie sehen Mütter und Väter ebenfalls den größten Handlungs-bedarf bei den Arbeitszeiten. Allerdings zeigt sich dabei, dass nicht in erster Linie flexiblere, sondern kürzere Arbeitszeiten gewünscht sind (vgl. Klenner 2007: 19). Auch Umfrageergebnisse aus dem Jahr 2009 bestätigen, dass sich Eltern mit minderjährigen Kindern kürzere Arbeitszeiten (BMFSFJ 2009: 21) wünschen. „Bei den Müttern sind derzeit 37 Prozent in Vollzeit erwerbstätig (36 und mehr Wochenstunden), dies wünschen aber nur 10 Prozent. Demgegenüber hätten 60 Prozent der Mütter gerne Arbeitszeiten im Umfang zwischen 20 und 35 Wochenstunden. Insgesamt wollen alle Erwerbstätigen ihre Arbeitszeiten reduzieren; teilzeitbeschäftigte Mütter dagegen würden ihre Arbeitszeiten gerne etwas verlängern. Eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 25 und 35 Stunden ist dabei das am häufigsten gewünschte Modell“ (BMFSFJ 2009: 22; vgl. BMFSFJ 2008). Auch die Vermeidung von familienunfreundlichen Arbeitszeiten ist deutlicher in den Blick zu nehmen. Bei der Gestaltung und Organisation von Arbeitszeiten sind Fürsorgearbeit, Familienleben und berufliche Entwicklung beider Elternteile zu berücksichtigen (vgl. auch Klenner/Pfahl 2008: 34). Hier ist auch das Engagement von Betrieben bzw. Arbeitgebern gefordert, da Arbeitszeitregelungen betrieblich entschieden werden.

Nach diesen ausgewählten Befragungsergebnissen wird deutlich, dass bestimmte Handlungsfelder, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, originär bei den Betrieben liegen. Hierzu zählen insbesondere die Gestaltung der Arbeitszeiten, der Arbeitsorganisation, des betrieblichen Klimas und der Elternzeit (vgl. auch Klenner 2007: 25). Nachhaltiger als bislang müssen die konkreten Vorstellungen von Müttern und Vätern, wie sie Familie und Erwerbstätigkeit ausgestalten und miteinander vereinbaren wollen, in den familien-, sozial- und wirtschaftspolitischen Strategien sowie den Maßnahmen der Unternehmen Widerhall finden.

Insbesondere für eine Diskussion über Gestaltungsanforderun-gen an KiTas – d. h., in welchem Umfang und wie sie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Beitrag leisten können bzw. sollen – eröffnen diese Forschungsergebnisse wichtige Perspektiven. Den Beitrag, den KiTas leisten können, damit Mütter und Väter ihre Aufgaben als Erwerbstätige und Eltern miteinander in Einklang bringen können, muss vor diesem Hintergrund auch in seinem durchaus widersprüchlichen sowie spannungsreichen Interessenspektrum diskutiert werden.

Auch Klinkhammer weist darauf hin, dass es „Forderungen an einen familienfreundlichen Arbeitsmarkt, an familienfreundliche Unternehmen und Arbeitgeber zu formulieren“ gilt (Klinkhammer 2008a: 43). „Denn die Skepsis in der Fachpraxis ist auch auf die dominanten Mobilitäts- und Flexibilitätsansprüche von Seiten des Arbeitsmarktes zurückzuführen. Flexible Angebote dienen nicht dazu, Familienzeit zu rauben, sondern mehr Zeitwohlstand in Familien zu fördern“ (Klinkhammer 2008a: 43).

 

Fokus Familie

Damit wird die Aufmerksamkeit auf die vielfältigen Veränderungsprozesse in Familien gerichtet, die bislang nur unzureichend in politischen Strategien berücksichtigt werden. Wichtige Erkenntnisse liefern hier aktuelle Studien, nach denen Familie aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandlungsprozesse „von einer selbstverständlichen, quasi naturgegebenen Ressource zu einer zunehmend voraussetzungsvollen Aktivität“ wird (Schier/Jurczyk 2007: 10; vgl. Jurczyk et al. 2009). Familie
wird damit zur „alltäglichen Herstellungsleistung“, d. h. u. a., „dass gemeinsame Familienzeit aktiv hergestellt, geplant und ihr Zustandekommen immer wieder abgesichert werden muss. Prekär wird auf diese Weise das Moment der Verlässlichkeit der Familienmitglieder für Interaktionen, die einen wesentlichen Anteil an erlebter Qualität von Familie ausmacht. Langfristig bedeutsam ist gemeinsame Zeit auch als eine grundlegende Voraussetzung für die kindliche Entwicklung und Bildungsprozesse (…) sowie für Partnerschaftsqualität“ (Jurczyk et al. 2009: 328).

Damit stellt sich die Frage, welche Maßnahmen und Strategien in den gesellschaftlichen Handlungsfeldern ergriffen werden können und sollen, um Familienmitglieder aktiv in ihren Herstellungsprozessen bzw. in ihren jeweiligen Aufgaben der Fürsorge für andere als auch der Selbstsorge zu unterstützen. Letztlich entscheidet sich damit auch, welche Bedingungen des Aufwachsens und somit Bildungs- und Entwicklungschancen Kinder in ihren Familien erfahren können.

Der Ausbau von öffentlichen Angebotsstrukturen kann Familien zum einen zeitliche Entlastung bieten, um Eltern die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Gleichzeitig muss das Erwerbssystem Müttern und Vätern Handlungsspielräume bieten, damit diese die zeitlichen Ressourcen haben, um Familie leben bzw. herstellen zu können. „Allerdings gibt es kein ‚objektiv‘ festlegbares Quantum ‚notwendiger‘ gemeinsamer Familienzeit (Jurczyk 2009), da dieses stark von den jeweiligen eigensinnigen familialen Konstellationen, individuellen Bedürfnissen sowie Familienkonzepten abhängt“ (Jurczyk et al. 2009: 331). Gleichzeitig ist auch zu berücksichtigen, dass Müttern und Vätern aufgrund der Anforderungen im Erwerbssystem oftmals die Möglichkeiten der „Selbstsorge“ fehlen und somit „vermehrt erschöpfte und gestresste Akteure in Familien“ sind (Jurczyk et al. 2009: 326). In Abhängigkeit von den individuellen Ressourcen der Familienmitglieder kann sich die Qualität der gemeinsamen Familienzeiten verändern (ebd.) und für Kinder entsprechend mehr oder weniger gute Bedingungen des Aufwachsens bieten.

Bei der politischen Ausgestaltung des Systems der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege müssen die entstehenden Zielkonflikte zwischen den Ansprüchen, die aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf der einen Seite und der Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern auf der anderen Seite erwachsen, benannt und Handlungsoptionen explizit diskutiert werden. So weist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter darauf hin, dass Angebotsstrukturen zu schaffen sind, die „den individuellen Bedürfnislagen der Kinder, der Stabilität von Bindungsmöglichkeiten zu Erwachsenen und Kindern sowie den Anforderungen einer partnerschaftlichen Kooperation mit den Eltern gerecht werden.“ (…) „Nicht alles, was ,machbar‘ ist, ist auch gut für die Familie und das Kind. Je jünger das Kind ist, umso mehr spielen stabile Rahmenbedingungen, beständige Bezugspersonen und Verlässlichkeit im Lebensrhythmus für ein harmonisches Aufwachsen von Kindern eine wesentliche Rolle“ (BAGLJÄ 2008: 2).

Gaiser und Rother weisen auf die Anforderungen hin, die an die Wirtschaft zu stellen sind: „Auch in einer wissensbasierten Dienstleistungs- und globalen Konkurrenzgesellschaft müssen Eltern als Arbeitnehmer/innen in der Rolle als Erziehende wahrgenommen werden. Dazu gehören stabile Arbeits(platz)bedingungen sowie flexible Handlungsmöglichkeiten, um elterlichen Aufgaben und Anforderungen nachkommen zu können“ (Gaiser/Rother 2009: 8).

 

Kinder im Mittelpunkt frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung

Die Ausgestaltung von KiTas und Kindertagespflege als öffentliche Angebotsstrukturen ist nicht nur aus dem Blickwinkel von Familie und Erwerbssystem, sondern darüber hinaus auch aus der Perspektive der Kinder zu betrachten. So fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: „Der Auftrag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen, kann jedoch nicht gegen den Auftrag, Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu unterstützen, abgewogen werden. Vielmehr ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der bei allen Maßnahmen von öffentlichen und privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. Art. 3 Abs. 1 UN-KRK)“ (BAGLJÄ 2008: 3). Mit dieser Perspektive wird hervorgehoben, dass das Kind „Person mit eigenständigen Menschenrechten“ ist, wie es bereits 1998 von der Jugendministerkonferenz festgestellt wurde (JMK 1998: 3). Damit erhält auch das Wohlergehen des Kindes im „Hier und Jetzt“ einen eigenen Stellenwert (European Commission 2009: 22f.) und das Recht des Kindes, am kulturellen, sozialen Leben sowie auch an Bildung teilhaben zu können, wird betont. Auch im Sozialgesetzbuch VIII ist verankert, dass die Fachkräfte in den institutionellen Angeboten der FBBE mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten sollen (SGB VIII Abs. 3). Allerdings liegen bislang in Deutschland nur sehr wenige Studien vor, die sich mit dem Wohlbefinden von – insbesondere auch jüngeren – Kindern beschäftigen (vgl. BMFSFJ 2009b). Es bedarf zukünftig weiterer Forschung, die z. B. differenzierter untersucht, wodurch ein positives Wohlbefinden von Kindern charakterisiert ist und – insbesondere auch in Angeboten der FBBE – ermöglicht werden kann. Aus der entwicklungspsychologischen Forschung liegen Erkenntnisse vor, aus denen Gestaltungsfaktoren für positive Betreuungskontexte abgeleitet werden. So wird beispielsweise in einer wertschätzenden Haltung der Erwachsenen gegenüber den Kindern eine zentrale Voraussetzung für positive Entwicklungsverläufe gesehen (Grossmann 1999: 182). Zudem sind verlässliche und stabile Beziehungen mit Erwachsenen und Feinfühligkeit im Kontakt mit Kindern grundlegende Voraussetzungen für positive Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern (Remsperger 2008). Für flexible Angebotsstrukturen in der FBBE ist deshalb in besonderem Maße zu gewährleisten, dass sie dennoch den Ansprüchen von Kontinuität und Verlässlichkeit der Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie auch zwischen Kindern genügen (vgl. auch Landschaftsverband Rheinland 2008).

Weitere Anforderungen an die Gestaltung von KiTas und Kindertagespflege ergeben sich aus dem Paradigma der Selbstbildung. Dieses geht aus von dem Kind als Subjekt seiner eigenen Bildungsprozesse. Das Kind ist eigenständiges sowie aktiv handelndes und gestaltendes Subjekt. Angebote der frühkindlichen Bildung können nach diesem Verständnis Kinder in ihren Entwicklungsprozessen fördern oder behindern. Kinder brauchen Entfaltungsfreiräume und Bildungsräume, die sich an den Bedürfnissen, Interessen und Voraussetzungen der Kinder orientieren und sie herausfordern. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzt hier mit seinem eigenständigen Auftrag an und formuliert, dass Kindern in institutionellen Kontexten zusätzliche und auch andere Erfahrungs- und Bildungswelten eröffnet werden sollen als in ihren Familien. Damit sollen die Bildungs- und Entwicklungsprozesse von allen Kindern gefördert sowie bei Kindern aus sozio-ökonomisch benachteiligten Lebensverhältnissen kompensatorische Effekte erzielt werden. Eine Vielzahl von Studien belegt inzwischen auch die positiven Wirkungen, die gute Angebote auf die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung von allen Kindern und nicht nur von Kindern aus benachteiligten Kontexten haben können (European Commission 2009: 38).

Gleichzeitig bleibt die Familie ein Lebensort des Kindes, in dem erste grundlegende Erfahrungs- und Entwicklungsmöglichkeiten mehr oder weniger ermöglicht werden. Die in England laufende EPPE-Studie zeigt, dass die konkreten Anregungen und Erfahrungswelten, die Kinder früh zu Hause erfahren, ein wichtiger Einflussfaktor für ihre Entwicklung sind – und zwar in diesem Fall sogar bedeutsamer als die soziale Schicht und das Bildungsniveau der Eltern (Siraj-Blatchford/Woodhead 2009: 28).

Für die weitere Gestaltung der frühkindlichen Bildungspolitik bedürfen die jeweils eigenständige Bedeutung von institutionellen Angeboten sowie der Familie als Orte der Bildung und Entwicklung ebenso wie die Wechselwirkungen zwischen ihnen einer sorgfältigen Wahrnehmung seitens der Politik. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein weiterer – insbesondere qualitativer – Ausbau von guten Angeboten der FBBE in hohem Maße die Bildungsprozesse von Kindern positiv beeinflussen kann. Gleichzeitig dürfen aber die ebenfalls bedeutsamen Einflüsse der familialen Kontexte auf die Entwicklung der Kinder nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr müssen auch Familien in ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten, Kindern positive Bedingungen des Aufwachsens zu ermöglichen, gestärkt werden. Hier können beispielsweise auch Angebotsstrukturen wie Familienzentren eine wichtige Funktion erfüllen, in denen „Angebote und Leistungen für Kinder und Familien aus einer Hand angeboten werden“ (BJK 2009: 29).

Die positiven Wirkungen des Krippenbesuchs für Kinder aus benachteiligten Kontexten sowie für Kinder mit Migrationshintergrund für den späteren Schulerfolg zeigen eindrücklich, welche langfristigen Auswirkungen frühkindliche Bildung für die Entwicklung des einzelnen Kindes haben kann (Bertelsmann Stiftung 2008). Auch von der Europäischen Kommission wird hervorgehoben, dass für Kinder aus benachteiligten Familienkontexten durch gute frühkindliche Bildung ein wichtiger Beitrag für die Verringerung von sozio-ökonomischen Benachteiligungen oder auch die Förderung von sozialer Mobilität geleistet werden kann (European Commission 2009: 39). Allerdings kann gute frühe Bildung weder eine schlechte Schulbildung kompensieren noch familiale Armut und Benachteiligung allein ausgleichen (ebd.). Neben den unbestreitbaren positiven Wirkungen, die von KiTas gerade für Kinder aus benachteiligten Kontexten ausgehen können, dürfen demnach nicht andere Bedingungsfaktoren von Kinderarmut in der politischen Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt werden. So führt das Bundesjugendkuratorium aus: „Kinderarmut stellt ein mehrdimensionales Phänomen dar: Es umspannt sowohl eine materielle Dimension (Einkommensarmut) als auch weitere Dimensionen wie Bildung, Einbindung in soziale Beziehungsnetze, Wohlbefinden etc.“ (BJK 2009: 7). Es ist deshalb plausibel, dass Kinderarmut eines Handlungsmix in verschiedenen Politikfeldern bedarf, der die unterschiedlichen Ursachenfaktoren von Kinderarmut anspricht. Grundsätzlich bedarf allerdings die Armut bzw. das Armutsrisiko von Kindern einer weit größeren Aufmerksamkeit, als bislang in Politik und auch Bildungseinrichtungen wahrzunehmen ist. Nach Hübenthal sind Kinder immer erheblich stärker als die gesamte Bevölkerung von Armut betroffen (Hübenthal 2009: 10). „Folglich lebt derzeit mehr als jedes vierte Kind in Deutschland im Armutsrisiko, wobei circa zwei Drittel der Kinder, die von einem Armutsrisiko betroffen sind, als dauerhaft arm gelten, also im Befragungsjahr und in mindestens zwei von drei Vorjahren mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle haben auskommen müssen“ (Hübenthal 2009: 11).

Ein zentraler Handlungsstrang für die Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern aus benachteiligten Familienzusammenhängen sind institutionelle Angebote der FBBE. Allerdings ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass das Wohlergehen des Kindes sowie förderliche Entwicklungsbedingungen nicht allein durch eine entsprechende öffentliche Infrastruktur ermöglicht werden können (vgl. auch European Commission 2009: 24). Auch das Bundesjugendkuratorium kommt zu der Einschätzung, dass soziale Transfers nicht gegen Infrastruktur ausgespielt werden dürfen, da für die Bewältigung prekärer Lebenslagen von Kindern auch materielle Voraussetzungen geschaffen werden müssen (BJK 2009: 16).

Bei der Ausgestaltung öffentlicher Angebote der FBBE sind neben den Anforderungen aus Erwerbswelt und Familie zunächst vor allem die Bedürfnisse und Bedarfe von Kindern zu berücksichtigen. Nur positive und förderliche Bildungsangebote in KiTas und Kindertagespflege können das Wohlergehen von Kindern im „Hier und Jetzt“ ermöglichen und somit notwendige Grundlagen für gegenwärtige und auch zukünftige Bildungsprozesse legen. Damit werden gleichzeitig auch die Voraussetzungen für langfristige Wirkungen von FBBE geschaffen, die sich beispielsweise in höheren Bildungsabschlüssen zeigen können.

Vor dem Hintergrund der komplexen gesellschaftlichen Wandlungsprozesse sowie der vielfältigen Systeme der FBBE in Deutschland stehen Politik, Öffentlichkeit sowie Fachpraxis vor komplexen Gestaltungsaufgaben. Wichtige Grundlagen für politische Entscheidungsprozesse sowohl auf der Bundes- als auch auf der Bundesländerebene kann eine erhöhte Transparenz des Status quo sowie der Entwicklungsverläufe der Systeme geben. Der Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme stellt den aktuellen Status quo sowie Entwicklungsverläufe aller sechzehn Systeme differenziert nach den Themenschwerpunkten „Teilhabe sichern“, „Investitionen wirkungsvoll einsetzen“ sowie „Bildung fördern – Qualität sichern“ dar. Nachfolgend werden zentrale Entwicklungstrends der FBBE aufgezeigt. Für die differenziertere Betrachtung der FBBE in den Bundesländern sind die Informationen und Daten in jeweils einem Landesprofil zusammengestellt.

 

Ausführliche Literaturangaben zu diesem Text finden Sie in der Downloadversion Herausforderungen Stand 2010