Teilhabe sichern
Dieses Handlungsfeld liefert ein differenzierteres Bild zu den Zugangsmöglichkeiten von Kindern zu Angeboten der FBBE, sowie zu dem Umfang der Teilhabe und den genutzten Betreuungszeiten. Die Daten werden differenziert nach Altersgruppen, nach Angebotsform (Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderte Kindertagespflege) und nach dem Merkmal mit oder ohne Migrationshintergrund ausgewiesen. Zusätzliches Augenmerk wird dabei auf die Einrichtungsart gerichtet, die Kinder im Primarbereich und Kinder mit besonderem Förderbedarf (Eingliederungshilfe) besuchen.
Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz
Für jedes Bundesland wird der Umfang des elternunabhängigen Rechtsanspruchs eines Kindes auf Kindestagesbetreuung in einer KiTas oder der Kindertagespflege beschrieben. Über diesen elternunabhängigen Anspruch hinaus bestehen in den meisten Bundesländern Ansprüche von jüngeren Kindern oder Ansprüche auf umfangreichere Nutzungszeiten, wenn die Eltern bestimmte Kriterien erfüllen, bzw. auf Seiten der Kinder besondere Bedarfslagen bestehen. So können oftmals z. B. umfangreichere Betreuungsleistungen beansprucht werden, wenn Eltern erwerbstätig sind. Mit Blick auf die Bildungschancen der Kinder werden in den Länderprofilen allerdings nur die Zugangsmöglichkeiten der Kinder in den Blick genommen. Im Bundesländerüberblick zeigt sich dabei insbesondere, dass Kinder über drei Jahre unabhängig von ihren Eltern oftmals nur Anspruch auf einen Halbtagsplatz haben.
Zunehmend mehr Bundesländer - gegenwärtig sind es acht - gewähren Eltern eine Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung, zwei Bundesländer davon gewähren diese Beitragsfreiheit für die letzten beiden Kindergartenjahre. Für welchen zeitlichen Betreuungsumfang die Beiträge übernommen werden, variiert von Bundesland zu Bundesland erheblich. Im Hinblick auf verbesserte Zugangschancen und höhere Teilhabequoten kann der Nutzen der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr als vergleichsweise gering eingestuft, da die Mehrheit aller Kinder in Deutschland im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ohnehin ein Angebot der FBBE in Anspruch nimmt. Für eine Verbesserung der Bildungschancen ist dagegen anzustreben, dass mehr Kinder früher an Angeboten der FBBE teilnehmen. Ein wichtiger Steuerungseffekt ist dabei von einer Freistellung von den Elternbeiträgen für die ersten Jahre im Kindergartenalter (ab 3 Jahren) und noch früher zu erwarten. Dabei ist grundsätzlich abzuwägen, ob zunächst mehr Mittel in den Qualitätsausbau der Angebote investiert werden sollten und eine Beitragsfreiheit dann mittelfristig zu realisieren ist. So wird Rheinland-Pfalz die bereits jetzt existierende Beitragsfreiheit für die letzten zwei Kindergartenjahre vor der Einschulung bis August 2010 dahingehend ausbauen, dass für alle Kinder in KiTas ab zwei Jahren die Angebote der FBBE in vollem Umfang der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit kostenlos sind. Berlin wird bis 2011 die Beitragsfreiheit auch für das 1. Kindergartenjahr, das in der Regel drei Jahre vor Einschulung ist, umsetzen.
Betreuungsplätze für unter Dreijährige: Ausbaustand und Ausbauziele (nach KiföG
Vor dem Hintergrund der bestehenden Ausbauaktivitäten des Bundes und der Länder bei den Plätzen für unter Dreijährige wird dargestellt, wie hoch der Anteil der Kinder dieser Altersgruppe ist, die nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik am 15.03.2006, am 15.03.2007, am 15.03.2008 sowie am 01.03.2009 ein Angebot in einer KiTa oder der Kindertagespflege nutzen, sowie wie viel mehr Kinder dieser Altersgruppe zum jeweiligen Zeitpunkt ein Angebot wahrnehmen. Der jährliche Zuwachs wird in Prozentpunkten ausgewiesen.
Im nationalen Bildungsbericht 2010 (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2010: Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Zukunft des Bildungswesens im Kontext der demografischen Entwicklung, Bielefeld, 2010) wird auf ein Ausbauziel von bundesdurchschnittlich 35% auf welches sich Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes geeinigt haben, verwiesen. Bund, Länder und Kommunen haben sich demnach darauf geeinigt bis Mitte 2013 bundesdurchschnittlich für 35% der unter Dreijährigen Angebote in KiTas und Tagespflege zu schaffen. Begründet wurde dort dieses bundesdurchschnittliche Ausbauziel mit erwarteten Betreuungsquoten von 32% in den westlichen und 50% in den östlichen Flächenländern. Diese Ausbauziele begründen sich laut Bildungsbericht wiederum auf Ergebnisse einer Elternbefragung des Deutschen Jugendinstituts im Jahre 2005 (vgl. Bien, W./Rauschenbach, Th./Riedel, B. (Hrsg.): Wer betreut Deutschlands Kinder, Berlin, 2006). In Spalte „Ausbauziel 2013" der Grafik/der Tabelle werden diese durchschnittlichen Ergebnisse für die Ländergruppen auf jedes Bundesland übertragen. Mithin ist nicht dargestellt, wie hoch in 2013 der tatsächliche Bedarf bei Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem ersten Lebensjahr ist, sondern es werden Ausbauziele für Ländergruppen die bei Gesetzesabfassung des KiföG zu Grunde gelegt wurden auf jedes einzelne Bundesland der jeweiligen Ländergruppe projiziert. Der tatsächliche Bedarf in 2013 kann davon abweichen. Es liegen derzeit keine genauen und empirisch begründeten Daten vor, die bundeslandspezifisch den Platzbedarf im Jahre 2013 ausweisen.
Des Weiteren wird auf Basis der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung eine Abschätzung vorgenommen, wie viele Plätze noch zusätzlich bis 2013 neu zu schaffen wären, um 2013 für 32%, bzw. 50%, bzw. 42% der unter Dreijährigen ein Angebot bereit stellen zu können. Dieser Wert wird als gerundete Absolutzahl ausgewiesen.
Insgesamt zeigt sich, dass zur Erfüllung der anvisierten Ausbauziele bis 2013 für unter Dreijährige von der Mehrzahl der Bundesländer durchaus noch erhebliche Platzangebote in KiTas und der Kindertagespflege geschaffen werden müssen. Die Frage ob Ausbauziel und Bedarf deckungsgleich sind, lässt sich derzeit nicht beantworten.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Teilhabequoten auf der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik beruhen, die aktuellsten Daten beziehen sich auf den 01.03.2009. Viele Länder verfügen über eigene - teilweise aktuellere - Daten zu den Kindern unter 3 Jahren die ein Angebot der Kindertagesbetreuung nutzen. Diese Daten konnten hier auf Grund der ländervergleichenden Perspektive nicht berücksichtigt werden.
Vertraglich vereinbarte Betreuungszeiten
Mit den seit 2006 erhobenen Individualdaten in der Kinder- und Jugendhilfestatistik können die Betreuungszeiten ausgewiesen werden, die für jedes Kind vertraglich vereinbart worden sind. Im Ländermonitor werden diese Zeiten differenziert für Kinder unter und über drei Jahren sowie nach der Nutzung einer KiTa oder der Kindertagespflege ausgewiesen.
Für Kinder in KiTas zeigen die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten im Bundesländervergleich erhebliche Unterschiede. Bei der Nutzung einer Ganztagsbetreuung (mehr als sieben Stunden täglich) in KiTas liegt die Spannbreite bei den Kindern unter drei Jahren zwischen 25% in Bayern und 86% in Thüringen. Bei den Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bewegt sie sich sogar zwischen 12% in Baden-Württemberg und 90% in Thüringen.
Bei einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit von täglich unter fünf Stunden in einer KiTa zeigen sich ebenfalls deutliche Spannbreiten. So nutzen von den Kindern ab drei Jahre in Brandenburg und Thüringen 5% diese Betreuungszeit, während in Niedersachsen gut 65% der Kinder dieser Altersgruppe halbtags in einer KiTa sind.
Bei beiden Altersgruppen ist in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zur Vereinbarung längerer Betreuungszeiten zu beobachten. So stieg beispielsweise zwischen 2007 und 2009 die Zahl der ganztags betreuten Kinder in Baden-Württemberg bei den Kindern ab 3 Jahren um über 37%. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl der unter Dreijährigen, die ganztägig betreut werden, in Niedersachen um 74%. Damit liegt die Ausbaudynamik von Ganztagsangeboten über der Ausbaudynamik von FBBE-Angeboten insgesamt.
Die obige Gegenüberstellung der Spannbreiten macht deutlich, dass der Umfang der vertraglich vereinbarten täglichen Betreuungszeiten für Kinder in KiTas zwischen den Bundesländern erheblich differiert. Es erscheint wenig plausibel, dass Eltern in den einzelnen Bundesländern Betreuungsbedarfe in derart unterschiedlichen zeitlichen Umfängen haben, wie es die vereinbarten Betreuungszeiten nahelegen. Zu prüfen wäre, inwieweit die jeweils geltenden Rechtsansprüche Steuerungswirkungen beim Umfang der vereinbarten Betreuungszeiten zeigen.
Bildungsbeteiligung von Kindern
... in KiTas und Kindertagespflege
Dieser Indikator bildet ab, wie viele Kinder der Altersjahrgänge von unter einem Jahr bis fünf Jahre in einer KiTa oder der Kindertagespflege sind und ebenso die Teilhabequoten der Altersgruppen der unter Dreijährigen sowie der Kinder ab drei bis unter sechs Jahre. Ausgewiesen werden jeweils die Daten für die Jahre 2007, 2008 und 2009, anhand derer man die Entwicklungsdynamik der Teilhabequoten in den einzelnen Bundesländern ablesen kann.
Kinder in (vor)schulischen Einrichtungen:
Bei der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen sind auch die Kinder berücksichtigt, die in (vor-) schulischen Einrichtungen sind, da ihr Anteil in einzelnen Bundesländern durchaus erheblich ist. Insgesamt ist davon auszugehen, dass diese Kinder zu einem ganz überwiegenden Teil fünf Jahre und nicht jünger sind. Diese Aussage trifft in besonderem Maße auf Hamburg zu, wo ein großer Anteil der Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung eine Vorschulklasse besucht. Einzig in Ländern, in denen es in nennenswertem Umfang Schulkindergärten gibt, ist auch ein erwähnenswerter Anteil jüngerer Kinder in einer (vor)schulischen Einrichtung. Zum Teil können die Statistischen Landesämter genauere Angaben über das Alter der Kinder in Schulkindergärten und ähnlichen Einrichtungen treffen.
Insbesondere trifft dies aktuell noch auf Baden-Württemberg zu. Aufgrund der quantitativ geringen Bedeutung sind diese Kinder bei den Altersjahrgängen der Drei- und Vierjährigen aber nicht berücksichtigt. Für Baden-Württemberg können die Kinder in Schulkindergärten sowie Grundschulförderklassen altersjahrgenau ausgewiesen werden. In den Teilhabequoten der einzelnen Altersjahrgänge wird lediglich die quantitativ bedeutsame Anzahl der Fünfjährigen in (vor)schulischen Einrichtungen ausgewiesen. In den anderen Altersjahrgängen spielen Kinder in Schulkindergärten quantitativ nur eine untergeordnete Rolle.
...im Primarbereich (Hort/ Ganztagsschulangebote)
Der außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschülerinnen und Grundschülern bzw. den Schülern und Schülerinnen im Primarbereich kommt eine zunehmende Bedeutung zu. Als außerunterrichtliche Angebote stehen nicht nur Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (zumeist als Horte nach SGB VIII und den entsprechenden Ausführungsgesetzen der Bundesländer) zur Verfügung, sondern auch Angebote von Ganztagsschulen in offener bzw. gebundener Form sowie Schulhorte. Fast jedes Bundesland hat eine eigene Tradition der Schulkinderbetreuung, die sich heute in einer Vielzahl von Konzepten der außerunterrichtlichen Betreuung niederschlägt. Obgleich in den letzten Jahren durch (bundes)politische Programme die Ganztagsschulen im Fokus der (Fach-)Öffentlichkeit sind, steigen daneben - beinahe unbemerkt - auch die Nutzungszahlen von Horten.
Im nationalen Bildungsbericht 2010 ist erstmals länderbezogen die ganztägige Nutzung von außerunterrichtlichen Angeboten ausgewiesen worden. Diese Nutzungsquoten der außerunterrichtlichen Bildungsbeteiligung von Grundschulkindern werden hier ebenfalls ausgewiesen, sie beziehen sich auf das Schuljahr 2008/2009.
Datengrundlage sind zwei Statistiken, zum einen die Statistik der Kultusministerkonferenz (Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland) und zum anderen die Statistik des Statistischen Bundesamtes zu Kindern und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen. Die erste Statistik liefert Informationen zu der Anzahl der Grundschulkinder, die eine Ganztagsschule nutzen, die zweite gibt Auskunft über die Schulkinder, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung nutzen. Bei der Auswertung ist zu beachten, dass die Angaben aus beiden Datenquellen nicht einfach aufsummiert werden dürfen. Hintergrund ist, dass in einigen Ländern Kinder aus unterschiedlichen Gründen in beiden Statistiken gemeldet werden und es so zu einer nicht realen Überhöhung der Teilhabequote kommen würde. Diese Gründe sind zum einen, dass es Kinder gibt, die sowohl eine Ganztagsschule, als auch ein Hortangebot nutzen. Zum anderen gibt es Ganztagsangebote, die auf einer engen Kooperation von Grundschule und Hort fußen, weshalb folglich Kinder, die ein solches Angebot nutzen, in beiden Statistiken gemeldet werden. Durch aufwändige Recherchen konnten die Daten weitgehend bereinigt werden. Allerdings konnte für die Länder Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern der Anteil der Kinder, die in beide Statistiken gemeldet werden, nur nährungsweise bestimmt werden. Daher bleibt ein Unsicherheitsbereich, der ebenfalls ausgewiesen wird.
Im Ergebnis zeigt sich eine große Spannbreite der ganztägigen Betreuung: Sie reicht von weniger als 10% in Niedersachen bis zu 100% in Brandenburg. Im Allgemeinen liegt die Teilhabequote in Ostdeutschland mit einem Anteil von etwa 75% deutlich höher als in Westdeutschland (ca. 28%). Zudem zeigt sich, dass in den Stadtstaaten grundsätzlich zum Teil erheblich mehr Kinder ein Angebot der außerunterrichtlichen Betreuung nutzen als in den westdeutschen Flächenländern.
Will man Aussagen über die Ausgestaltung der Angebote machen, so sind die Mindestbedingungen der beiden Hauptangebotsformen - der Horte nach SGB VIII und der Ganztagsschulen - zu beachten. Während Horte als Einrichtungen der Kindertagesbetreuung dem Regelungsbereich des SGB VIII und der Landesausführungsgesetze zu diesem Gesetz unterworfen sind, berücksichtigt die Kultusministerkonferenz bei ihrer Definition von Ganztagsschulen alle Schulen, bei denen
- an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und
Schüler bereitgestellt wird, welches täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
ein Mittagessen bereit gestellt wird,
- die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert
und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
... mit besonderem Förderbedarf (Eingliederungshilfe) nach Art der Einrichtung
Kinder mit besonderem Förderbedarf können - nach Feststellung einer entsprechenden Bedarfslage - sogenannte Eingliederungshilfen erhalten. Eingliederungshilfen können genehmigt werden für Kinder mit einer (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderung nach §§ 53, 54 SGB XII oder für Kinder mit vorliegender oder drohender seelischer Behinderung im Sinne des SGB VIII (§ 35a). Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kindern mit besonderem Förderbedarf die Chance der Teilhabe an Gesellschaft zu ermöglichen sowie durch Bildungs- und Entwicklungsförderung ihre individuellen Möglichkeiten zu einem weitgehend selbständigen Leben zu unterstützen. Hervorzuheben ist, dass nicht nur Kinder mit einer Behinderung, sondern auch Kinder die von einer Behinderung bedroht sind, Eingliederungshilfen erhalten können. Es ist deshalb auch zu berücksichtigen, dass die Kinder, die Eingliederungshilfen erhalten, eine durchaus heterogene Gruppe bilden. Nicht zuletzt hängt die Gewährung einer Eingliederungshilfe von den konkreten Kriterien der Beurteilung eines Bedarfs ab. Allerdings besteht hinsichtlich der Genehmigungspraxis in den Bundesländern bzw. in den Regionen Forschungsbedarf.
Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention (§ 24) interessiert die Bildungsbeteiligung von Kindern mit besonderem Förderbedarf auch in besonderem Maße aus einer Inklusionsperspektive. Allerdings kann die Bildungsbeteiligung von Kindern, die die Voraussetzungen für eine Eingliederungshilfe erfüllen, nicht als Bildungsbeteiligung „dieser Bevölkerungsgruppe" dargestellt werden bzw. ist dies nur sehr eingeschränkt möglich. Die Gründe dafür sind auch statistischer Natur. So gibt es keine altersgenaue statistische Erfassung der Kinder mit Behinderung in der Bevölkerung. Deshalb ist es auch nicht möglich, genau den Anteil dieser Kinder in öffentlichen Bildungsangeboten wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen zu bestimmen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei Kindern, die eine Eingliederungshilfe erhalten, erst zu einem bestimmten Zeitpunkt der besondere Förderbedarf identifiziert wird und sie deshalb auch nicht generell als „besondere Bevölkerungsgruppe" identifiziert werden können. Zu den prinzipiellen und übergreifenden Fragestellungen der Feststellung von besonderem Förderbedarf bei Kindern bietet der Band „Ganz normale Kinder. Heterogenität und Standardisierung kindlicher Entwicklung". Helga Kelle/Anja Tervooren (Hrsg.) (2008). München und Weinheim" eine problematisierende Einführung.
Gleichwohl ist vor dem Hintergrund der Diskussion um Inklusion von Interesse, zu welchem Anteil Kinder mit besonderem Förderbedarf ein integratives Angebot oder eine so genannte Sondereinrichtung nutzen, in der ausschließlich Kinder mit (drohenden) Behinderungen betreut werden. Darüber hinaus wird in den vorliegenden Daten der Anteil von Kindern ausgewiesen, die das in einigen Bundesländern vorhandene Angebot eines Förderschulkindergartens in Anspruch nehmen.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik liefert hier wichtige Informationen. Sie erfasst diejenigen Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung eine Eingliederungshilfe erhalten. Zudem ist bekannt, ob diese Kinder eine integrative Einrichtung, also eine Kindertageseinrichtung, in der Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf gemeinsam betreut werden, nutzen oder eine Einrichtung, in der ausschließlich Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut werden (Sondereinrichtung). Letztere sind Einrichtungen, in denen keine gemeinsame Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf realisiert wird. Darüber hinaus werden Kinder mit besonderem Förderbedarf bereits vor Beginn der Schulpflicht in weiteren Einrichtungen öffentlich betreut. Verfügbar sind insbesondere Daten zu Kindern in Förderschulkindergärten, in denen ebenfalls ausschließlich Kinder mit besonderem Förderbedarf betreut werden.
Ein vollständiger Überblick über die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern mit besonderem Förderbedarf im Elementarbereich liegt somit derzeit noch nicht vor. Deshalb sind auch die Daten zum Verhältnis von integrativ und nicht integrativ betreuten Kindern hinsichtlich des Anteils der nicht integrativ betreuten Kinder voraussichtlich noch nicht vollständig und somit nur eingeschränkt interpretierbar.
Die dargestellten Daten berücksichtigen
Im Indikator werden diejenigen Kinder, berücksichtigt, die entweder in einer integrativen Einrichtung eine Eingliederungshilfe erhalten oder in einer Sondereinrichtung nach dem SGB VIII betreut werden, sowie Kinder in Förderschulkindergärten resp. schulvorbereitenden Einrichtungen an Förderschulen. Betrachtet man den Anteil der Kinder, die integrativ betreut werden in Relation zur Betreuung in Sondereinrichtungen (unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich diese Einrichtung befindet), so schwankt der Anteil der Kinder, die integrativ betreut werden zwischen den Bundesländern erheblich. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Sondereinrichtungen nach SGB VIII und alle Kinder mit besonderem Förderbedarf werden in integrativen Einrichtungen betreut. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, und Schleswig-Holstein liegt der Anteil der Kinder mit besonderem Förderbedarf in Sondereinrichtungen bei unter 10%. Hingegen liegt in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen der Anteil der Kinder mit besonderem Förderbedarf, die in Sondereinrichtungen betreut werden, bei über 50%.
... mit und ohne Migrationshintergrund
Die Nutzung von Angeboten der FBBE wird für Kinder mit Migrationshintergrund als wichtig für die Verbesserung ihrer Bildungschancen bewertet. Auf Grundlage vorliegender öffentlicher Statistiken ist es möglich, Teilhabequoten für Kinder mit Migrationshintergrund, differenziert nach den Altersgruppen der Kinder unter drei Jahren und der Kinder von drei bis unter sechs Jahren für die einzelnen Bundesländer auszuweisen. Bei der Bewertung der Ergebnisse sind die methodischen Erläuterungen zu berücksichtigen.
Ein Vergleich der Teilhabequoten von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund zeigt, dass bei den Kindern mit Migrationshintergrund unter drei Jahren die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege in den westlichen Bundesländern (ohne Berlin) durchschnittlich um etwa 8,5 Prozentpunkte niedriger liegt als bei den Kindern gleichen Alters ohne Migrationshintergrund. In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) weist mit ca. 10% ein vergleichsweise geringer Anteil der Kinder unter drei Jahren einen Migrationshintergrund auf. Laut den vorliegenden Berechnungen liegt die Teilhabe dieser Altersgruppe rund 33 Prozentpunkte unter der der Kinder ohne Migrationshintergrund.
Vergleicht man die Teilhabequoten von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in der Altersgruppe von drei bis unter sechs Jahren, zeigt sich, dass bei den Kindern mit die Inanspruchnahme von Angeboten der FBBE in den westlichen Bundesländern (ohne Berlin) durchschnittlich knapp 10 Prozentpunkte niedriger liegt als bei den Kindern in der gleichen Altersgruppe ohne Migrationshintergrund. In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) weist mit 8,6% ein vergleichsweise geringer Anteil der Drei- bis unter Sechsjährigen einen Migrationshintergrund auf. Laut den vorliegenden Berechnungen liegt die Teilhabe dieser Altersgruppe dort rund 32 Prozentpunkte unter der der Kinder ohne Migrationshintergrund.
Die Differenzen in den Teilhabequoten von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund fallen in West-Deutschland von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich aus. Während beispielsweise in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen die Teilhabequoten lediglich um wenige Prozentpunkte differieren, liegen in Bayern und Schleswig-Holstein die Teilhabequoten von Kindern mit Migrationshintergrund um mehr als 20 Prozentpunkte unter den Teilhabequoten von Kindern gleichen Alters ohne Migrationshintergrund. In den ostdeutschen Bundesländern differieren die Teilhabequoten im Schnitt um mehr als 30 Prozentpunkte. Allerdings ist zu beachten, dass dort der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an allen Kindern in der Bevölkerung sehr gering ist und - aus diesem Grund - für Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt keine Angaben zu machen sind.
Angesichts der teilweise großen Differenzen stellt sich allgemein die Frage nach den dahinter liegenden Ursachen und speziell die Frage danach, wie Angebote der FBBE für Eltern mit Migrationshintergrund gestaltet werden müssen, um die Teilhabe ihrer Kinder an Kindertagesbetreuung zu erhöhen.
Familiäre Sprachpraxis von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund
Die erfolgreiche Teilhabe am deutschen Bildungssystem ist in erheblichem Maße davon abhängig, ob Kinder über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, für die Deutsch ihre zweite oder auch dritte Sprache ist, brauchen deshalb möglichst früh Lebenskontexte, die es ihnen auch ermöglichen Deutsch zu lernen.
Die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik liefern Informationen zur familiären Sprachpraxis von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in KiTas. Ausgewiesen wird der Anteil der Kinder in KiTas, die einen Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil nicht deutscher Herkunft) haben und im Elternhaus vorwiegend nicht Deutsch sprechen sowie der Anteil der Kinder, die einen Migrationshintergrund haben, im Elternhaus aber überwiegend Deutsch sprechen. Zudem wird der Anteil der Kinder ausgewiesen, deren Elternteile beide deutscher Herkunft sind. Differenziert werden darüber hinaus die Altersgruppen der Kinder unter drei Jahren und der Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt. Der Ländervergleich zeigt, dass nach den vorliegenden Daten 2009 in Ostdeutschland durchschnittlich 3,7% der Kinder unter drei Jahren in den KiTas einen Migrationshintergrund haben. Von diesen Kindern sprechen 2,3% in ihrer Familie überwiegend Deutsch, 1,5% sprechen zu Hause vorrangig eine andere Sprache. In Westdeutschland, wo der Anteil der Kinder diesen Alters mit Migrationshintergrund in KiTas bei durchschnittlich 23,0% liegt, wird in je etwa 11,5% der Familien vorwiegend Deutsch bzw. nicht Deutsch gesprochen Aus der Altersgruppe der Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt in KiTas haben in Ostdeutschland lediglich 6,0% einen Migrationshintergrund, wohingegen in Westdeutschland die Kinder mit Migrationshintergrund in den KiTas mit einem Anteil von rund 30% eine bedeutende Gruppe darstellen. Von Letzteren sprechen im Durchschnitt 12,1% in der Familie überwiegend Deutsch und 18,1% vornehmlich eine andere Sprache als Deutsch. Allerdings fallen die Anteile der Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt mit Migrationshintergrund in KiTas, die innerfamiliär meist kein Deutsch sprechen, in einzelnen westdeutschen Bundesländern deutlich höher aus, so beispielsweise in Bremen (29,2%), Berlin (28,1%) und Hamburg (25,2%).
Die Information, dass Kinder überwiegend nicht Deutsch in ihren Familien sprechen, gibt wertvolle Hinweise für die besondere Bedeutung, die KiTas für diese Kinder beim Erlernen der deutschen Sprache zukommt. Vor diesem Hintergrund wäre es aufschlussreich festzustellen, ob das pädagogische Personal in den KiTas ausreichend qualifiziert ist, um Kindern mit Migrationshintergrund angemessene Bildungsgelegenheiten in KiTas zu eröffnen und insbesondere, ob das Personal die Kinder, die in der Familie vorrangig nicht Deutsch sprechen, angemessen beim Zweitspracherwerb (Deutsch) begleiten können.


