Investitionen wirkungsvoll einsetzen
Dieses Handlungsfeld liefert Daten zu den öffentlichen Ausgaben für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Datenlage zu den Ausgaben für die FBBE ist schwierig. In der Konsequenz sind keine empirischen Aussagen zu den Kosten pro Platz in einer Kindertageseinrichtung, differenziert nach Bundesländern, möglich.
Investitionen pro Kind
Mit verfügbaren Statistiken des Statistischen Bundesamtes (siehe genauer Quellenangaben) sind die reinen Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte für FBBE pro unter zehnjährigem Kind für die Jahre von 2001 bis 2007 und pro unter sechsjährigem Kind für die Jahre von 2005 bis 2007 berechnet worden. Bei den Nettoausgaben pro unter sechsjährigem Kind musste, da für einige Bundesländer genaue Angaben fehlen, zum Teil ein Schätzverfahren angewendet werden. Die Berechnungsgrundlagen sowie dieses Schätzverfahren sind differenzierter in den Dokumenten
• Erläuterungen zur Berechnung der Finanzindikatoren für den Ländermonitor Frühkindlicher Bildungssysteme 2010 der Bertelsmann Stiftung und
• Abschätzung der Investitionen pro unter sechsjährigem Kind (Berechnungsgrundlage für den Indikator Investitionen pro unter sechsjährigem Kind) erläutert.Diese Dokumente sind bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen.
Sie stehen zum Download unter www.laendermonitor.de (Grafiken | Tabellen > Investitionen pro Kind > Grafik, Daten, Texte).
Unter reinen Nettoausgaben werden hier die ausgewiesenen Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte abzüglich der Nettoeinnahmen der öffentlichen Haushalte verstanden (auf Grund von Zuordnungsproblemen können bis 2007 nur die Nettoeinnahmen aus der Funktion 464 in Abzug gebracht werden, dadurch kommt es zu einer Überschätzung der Kommunalausgaben in Höhe von insgesamt 0,6%). Es handelt sich dabei um die Unterdeckung der Haushaltsunterabschnitte/Funktionen, die durch eingenommene Steuermittel finanziert werden müssen. Bei den Investitionen pro unter zehnjährigem Kind sind auch die Kosten für den Hort bzw. Schulkinderbetreuung im Rahmen von Leistungen nach dem SGB VIII, die über Haushaltsunterabschnitte 454/464 und Funktion 264/274 verbucht werden enthalten; sofern Leistungen nach SGB IX über diese Haushaltsstellen gebucht werden, sind sie ebenfalls enthalten. Bei den Investitionen pro unter sechsjährigem Kind wurden die Ausgaben für den Hort bzw. Schulkinderbetreuung im Rahmen von Leistungen nach dem SGB VIII herausgeschätzt (s. Dokument „Abschätzung der Investitionen pro unter sechsjährigem Kind"). Für Hamburg werden auch die Ausgaben für die in Vorschulklassen betreuten Kinder berücksichtigt.
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Angebote der FBBE werden im Rahmen der hier verwendeten Jahresrechnungsergebnisse der kommunalen und staatlichen Haushalte nach verschiedenen Ausgabe-, Einnahme- und Verrechnungspositionen für jedes Haushaltsjahr erfasst. Die Jahresrechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte müssen als vollständige Darstellung der Ausgaben angesehen werden, da die Angaben automatisch aus den genehmigten Haushaltsabschlüssen der Kommunen generiert werden. Daher können nur dann Fehler entstehen, wenn bei der Verbuchung nicht die richtigen Zuordnungen gemacht wurden. Da es sich aber insgesamt um ein öffentlich-rechtlich geprüftes und genehmigtes Ergebnis handelt, muss bei den Angaben aus den Städten und Gemeinden von einer hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit ausgegangen werden. Zu beachten ist, dass im beobachteten Zeitraum in bestimmten Kommunen einiger Länder von der kameralen zur doppischen Haushaltführung umgestellt worden ist. Dieser generelle Umstellungsprozess hält bis heute an und ist in den Bundesländern unterschiedlich weit vorangeschritten. Für die Jahresrechnungsstatistik hat dies zur Folge, dass die Positionen die in die beobachteten Haushaltsunterabschnitte laufen, auf Basis der Systematik der neuen doppischen Haushaltsrechnung neu zusammengestellt werden mussten. Wie weit diese Umstellung in jedem Land vorangeschritten ist, kann bei den jeweiligen Statistischen Landesämtern erfragt werden, die auch Hinweise auf Umstellungsprobleme geben können.
Bei den Ergebnissen der staatlichen Haushalte, also der Ebene der Länder, handelt es sich nicht um automatisch übermittelte Angaben, sondern um spezielle Zusammenstellungen der Landesfinanzministerien. Neben dem Problem der manuellen Zusammenstellung kommt hinzu, dass in den Bundesländern für die Haushalte der Landesebene (staatliche Haushalte) erst ab dem Jahr 2002 ein einheitlicher und differenzierter Funktionsplan existiert, der mit den Haushaltsabschnitten der kommunalen Haushaltssystematik kompatibel ist; hier ist es durchaus zu Übergangsproblemen gekommen. Daher muss bei diesen Angaben sehr genau auf Plausibilitäten geachtet werden. Um die Zuverlässigkeit der Länderebene zu gewährleisten, erhielten im Vorfeld der vorgenommenen Berechnungen für den Ländermonitor die Länder die Meldungen der amtlichen Statistik zur internen Prüfung. Wenn die Länderministerien begründet die Daten präzisieren konnten, wurden diese Änderungen berücksichtigt. Diese Änderungen sind in den Anmerkungen zu den Ländern aufgeführt.
Für die Darstellung der Ausgaben werden folgende Haushaltsunterabschnitte bzw. Funktionen berücksichtigt:
1) Kommunale Ebene - Städte und Gemeinden
Einzel- und Gruppenhilfen, Empfänger/in ist eine Person/Leistungsberechtigte/r: Haushaltsunterabschnitt 454; Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Ausgaben für Einrichtungen, Ausgaben zur Deckung von Betriebs- und Investitionskosten: Haushaltsunterabschnitt 464; Tageseinrichtungen für Kinder
2) Staatliche Ebene - Länderhaushalte
Einzel- und Gruppenhilfen, Empfänger/in ist eine Person/Leistungsberechtigte/r: Funktion 264; Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Ausgaben für Einrichtungen, Ausgaben zur Deckung von Betriebs- und Investitionskosten: Funktion 274; Tageseinrichtungen für Kinder
Da in den Rechnungsergebnissen der kommunalen und staatlichen Haushalte weder die Elternbeiträge, die bei Trägern der freien Jugendhilfe eingenommen werden, noch die finanziellen Eigenanteile der Träger der freien Jugendhilfe enthalten sind, stellt die sicherste Vergleichsgröße die »Unterdeckung des Haushaltsunterabschnitts bzw. Funktionen« dar. Diese ergibt sich aus den Nettoausgaben abzüglich der Nettoeinnahmen. Diese Größe stellt diejenige Summe dar, die die öffentlichen Haushalte über ihre Steuereinnahmen finanzieren müssen. In diesen Ausgaben sind auch die öffentlichen Ausgaben für Investitionen enthalten.
Die berechneten Ausgaben pro Kind dienen dazu, die Höhe der Ausgaben zwischen den Bundesländern vergleichbar zu machen. Der Wert ermöglicht keine Aussagen zu einer bestimmten Zielgröße, beispielsweise den Ausgaben für einen Kindergartenplatz.
Bei der Berechnung der Investitionen pro unter zehnjährigem Kind erfolgte nach Ermittlung der Höhe der Nettoausgaben eine Relativierung dieser Gesamtsumme auf die Anzahl der Kinder unter zehn Jahren in der Bevölkerung (vgl. ausführlich Dokument „Erläuterungen zur Berechnung der Finanzindikatoren für den Ländermonitor Frühkindlicher Bildungssysteme 2010 der Bertelsmann Stiftung"). Bei der Berechnung der Investitionen pro unter sechsjährigem Kind wurden vor der Relativierung der Gesamtsumme auf die Kinder unter sechs Jahren in der Bevölkerung aus den Gesamtnettoausgaben jener Anteil der Nettoausgaben aus den Gesamtnettoausgaben heraus geschätzt, der auf die Betreuung von Schulkindern, bzw. Betreuung in Horten im Rahmen der Kindertagesbetreuung im Sinne des SGB VIII entfiel.
Finanzierungsgemeinschaft für FBBE
FBBE ist in Deutschland eine öffentliche Aufgabe und wird deshalb auch in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln der Landesebene sowie der Kommunen finanziert. Zweckgebunden im Bereich der Angebote für unter dreijährige Kinder beteiligt sich zunehmend auch der Bund. Neben der öffentlichen Hand beteiligen sich noch zwei weitere Akteure an der Finanzierung. Zum Einen die freien Träger, die einen Eigenanteil an der Finanzierung ihrer Einrichtungen leisten und die Eltern, die über Elternbeiträge einen finanziellen Anteil an der Betreuung ihrer Kinder in FBBE erbringen. Mit diesem Indikator wird ein Blick auf diese Finanzierungsgemeinschaft in jedem Bundesland geworfen. Es ist also eine Darstellung der Finanzierungsgemeinschaft auf Ebene der Bundesländer und mithin nicht der Finanzierungsgemeinschaft auf der Einrichtungsebene. Die ermittelten Werte für die Bundesländer sind immer vor dem Hintergrund der landesspezifischen Situation hinsichtlich der Finanzierung von KiTas zu beurteilen. Im Indikator können ab 2007 aus methodischen Gründen nur die Anteile der öffentlichen Hand (Kommune und Länder, resp. Stadtstaaten) und der Eltern dargestellt werden. Mit einigen Ausnahmen kann der Eigenanteil der freien Träger in den meisten Bundesländern nur noch sehr grob abgeschätzt werden. Es wird deshalb darauf verzichtet diesen auch bei den Ländern in denen Informationen über den Eigenanteil der freien Träger vorliegen, ausweisen, um für die Anteile von öffentlicher Hand und Eltern einen validen Vergleich zwischen den Bundesländern zu ermöglichen. Wenn solche Daten vorliegen, ist in den Anmerkungen zu den Bundesländern die Finanzierungsgemeinschaft noch einmal unter Berücksichtigung des Eigenanteils der freien Träger aufgeführt. Dort finden sich auch bundeslandspezifische Hinweise zur Berechnung dieses Anteils. Da der Anteil der freien Träger im Indikator nicht ausgewiesen wird, sind die Anteile von Eltern und öffentlicher Hand tendenziell überhöht.
Grundsätzlich sind die Datengrundlage und die methodischen Grundlagen der Berechnung in dem Dokument „Erläuterungen zur Berechnung der Finanzindikatoren
für den Ländermonitor Frühkindlicher Bildungssysteme 2010 der Bertelsmann Stiftung" erläutert. Diese Anmerkungen müssen bei einer Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Bei den Nettoausgaben der öffentlichen Hand werden neben Ausgaben für Kinder in Angeboten der FBBE (u. a. Krippen, Kindergärten, Einrichtungen mit altersübergreifenden Gruppen) auch jene für Schulkinder in KiTas berücksichtigt (z.B. Horte). Bei einer vergleichenden Bewertung der Finanzindikatoren ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der Schulkinder, die in KiTas betreut werden, zwischen den Ländern erheblich schwankt.
Das grundsätzliche Problem bei der Darstellung der Gesamtkosten der KiTas besteht darin, dass in den Jahresrechnungsergebnissen der öffentlichen Haushalte nicht alle Kosten berücksichtigt werden. In der Regel fehlen die Elternbeiträge, die von den Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe direkt eingezogen werden, sowie auch die finanziellen Eigenanteile der Träger der freien Jugendhilfe. Genaue Angaben sind hierzu nicht flächendeckend verfügbar. Allerdings kann man sich über eine Schätzung diesen beiden Ausgabegrößen nähern.
Elternbeiträge bei freien Trägern
Bekannt ist, in welcher Höhe Elternbeiträge für wie viele Plätze in Einrichtungen der öffentlichen Träger als Einnahmen verbucht werden. Zusätzlich ist bekannt, in welchem Verhältnis die Anzahl der Plätze bei öffentlichen zu der bei freien Trägern steht. Aufgrund dieser Angaben kann errechnet werden, wie hoch die Elternbeiträge bei den Trägern der freien Jugendhilfe wahrscheinlich ausgefallen sind. Diese Schätzung basiert dabei auf der durchaus plausiblen Annahme, dass die durchschnittliche Höhe der Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung bei einem öffentlichen Träger genauso hoch ist wie bei einem Träger der freien Jugendhilfe. Für NRW war diese Hilfsrechnung nicht notwendig, da sämtliche Elternbeiträge von den Jugendämtern berechnet und eingezogen werden. Dadurch werden alle Zahlungen der Eltern im öffentlichen Haushalt gebucht. Für Berlin war die Abschätzung ebenfalls nicht notwendig und die Freie und Hansestadt Hamburg konnte die Elternbeiträge ebenfalls insgesamt beziffern (siehe auch Anmerkungen zu den Bundesländern). Weitere Angaben zu einzelnen Ländern siehe unter „Anmerkungen".
Finanzieller Eigenanteil der freien Träger
Der finanzielle Eigenanteil der Träger der freien Jugendhilfe kann grundsätzlich nicht durch Schätzungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik gewonnen werden. Hierzu sind landesspezifische Recherchen zum Trägeranteil durchgeführt worden. Auf diese Weise konnten für einige Länder plausible Trägeranteile ermittelt werden, diese sind in den Anmerkungen aufgeführt.
Welche Auswirkungen die unterschiedliche Beteiligung der Gruppen an der Finanzierung der KiTas beispielsweise auf die Quantität und Qualität der Angebotsstrukturen in einem Bundesland hat, ist bislang nicht untersucht worden.
Anteil der reinen Nettoausgaben für FBBE an den gesamten reinen Ausgaben öffentlicher Haushalte
Dargestellt wird der Anteil der reinen Nettoausgaben für FBBE gemessen an den gesamten reinen Nettoausgaben von Bundesland und kommunaler Ebene für die Jahre 2003 bis 2007. Die Zusammensetzung der Datengrundlage der reinen Nettoausgaben für FBBE ist eingehend im Infotext zu Indikator Investitionen pro Kind erläutert. Grundsätzlich sind die Datengrundlage und die methodischen Grundlagen der Berechnung ausführlich in dem Dokument „Erläuterungen zur Berechnung der Finanzindikatoren für den Ländermonitor Frühkindlicher Bildungssysteme 2010 der Bertelsmann Stiftung" erläutert. Bei der Interpretation der Daten sind diese Hinweise zu beachten.
Aus der Bundesperspektive zeigt sich, dass sich im Jahr 2007 der Anteil der reinen Nettoausgaben für FBBE an den reinen Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte der einzelnen Bundesländer in einer Spannbreite von 3,1 bis 7,0% bewegt. Im Bundesüberblick sind dabei die Werte der ostdeutschen Bundesländer höher, der Durchschnitt liegt bei 5,8%. Dem gegenüber liegt der Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer bei 3,5%.


