Bildung fördern – Qualität sichern

Dieser Themenschwerpunkt informiert über den Personalschlüssel in KiTas, sowie über die Verteilung der Kinder unter und über drei Jahren auf verschiedene Gruppentypen in KiTas. Weiterhin werden Daten zum pädagogischen Personal zur Verfügung gestellt. Im Einzelnen sind dies Informationen zu den Berufsausbildungsabschlüssen, dem Beschäftigungsumfang, dem Anteil der Vollzeitbeschäftigten und der Altersstruktur. Unter dem Aspekt der „Regelungen" werden Aktivitäten, mit denen die Bundesländer die Nutzung der Bildungspläne in der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtungen fördern und die Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen unterstützen, aufgeführt. Zudem wird ein Überblick über die strukturellen Rahmenbedingungen für die Qualität der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und zur Qualitätsüberprüfung gewährt.

Personalschlüssel in KiTas

Der für jedes Bundesland ausgewiesene Personalschlüssel und der von der Bertelsmann Stiftung empfohlene Personalschlüssel sind rechnerische Größen. Sie geben Auskunft über den Personalressourceneinsatz, und zwar indem sie jeweils die Relation zwischen der täglichen Inanspruchnahme aller Kinder und dem für eine Gruppe eingesetzten Personal beschreiben. Basis ist die vertragliche Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiterinnen; diese umfasst die unmittelbare pädagogische Arbeit mit den Kindern sowie die mittelbare pädagogische Arbeit, welche auch Vorbereitungszeiten, Teamsitzungen, Elterngespräche usw. umfasst. Des Weiteren sind darin Urlaub und Fortbildungszeiten - sogenannte Ausfallzeiten - enthalten. Der Personalschlüssel gibt nicht an, wie viele Kinder zu jedem Zeitpunkt am Tag von einer Fachkraft betreut werden. (Zur genaueren Erklärung siehe weitere methodische Erläuterungen.)

Ausgewiesen werden die Personalschlüssel für verschiedene Gruppentypen, die sich wie folgt zusammensetz

  • Gruppentyp „Krippengruppen": Dies sind alle Gruppen, in denen ausschließlich Kinder unter 3 Jahren sind.
  • Gruppentyp „Für 2-Jährige geöffnete Kindergartengruppen": Dies sind Gruppen mit 15 und mehr Kindern, in denen neben Kindern ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Schulbesuch auch bis zu fünf 2-jährige Kinder betreut werden.
  • Gruppentyp „altersübergreifende Gruppen": Hierunter fallen diejenigen Gruppen, die nicht den vorangegangenen Gruppentypen zugeordnet wurden, aber in denen sowohl Kinder unter 3 Jahren, als auch Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind. Sprachlich exakt müsste diese Gruppenform „altersgruppenübergreifende Gruppen" heißen, da diese Gruppen sowohl von Kindern der Altersgruppe unter 3 Jahren (‚Krippenkinder‘) als auch von Kindern der Altersgruppe ab 3 Jahren bis zur Einschulung (‚Kindergartenkinder‘) und von Schulkindern (‚Hortkinder‘) genutzt werden. 
  • Gruppentyp „Kindergartengruppen": Dies sind alle Gruppen, in denen ausschließlich Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind.
  • Gruppentyp „Hortgruppen": Dies sind alle Gruppen, in denen ausschließlich Schulkinder unter 11 Jahren sind.

Die Zuordnung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu einem bestimmten Gruppentyp wird nicht von den Einrichtungen selbst vorgenommen, sondern erfolgt im Rahmen der Auswertung der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Dabei erfolgt die Zuordnung primär anhand der Alterszusammensetzung der Kinder in der Gruppe.

Bei der Interpretation der Ergebnisse muss beachtet werden, dass diese Verhältniszahl nicht den tatsächlichen zeitlichen Umfang darstellt, den die Fachkraft mit den Kindern verbringt (s. Anmerkung zur empfohlenen Fachkraft-Kind-Relation). Da es sich um die vertragliche Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiterinnen handelt, sind darin auch Vorbereitungszeiten, Teamsitzungen, Elterngespräche, Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie Fort- und Weiterbildungszeiten enthalten. Die Verhältniszahl darf also nicht so interpretiert werden, dass zu jedem Zeitpunkt am Tag eine Fachkraft für die angegebene Anzahl an Kindern zur Verfügung steht. (Vgl. Lange, Jens: Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen, Berechnungsgrundlagen und empirische Ergebnisse eines vielbeachteten Indikators, in: FORUM Jugendhilfe, H. 3/2008, S. 41- 44).

Die von der Bertelsmann Stiftung empfohlene Fachkraft-Kind-Relation errechnet sich aus dem empfohlenen Personalschlüssel. Es wird angenommen, dass 25% der Arbeitszeit für Tätigkeiten ohne Kinder (mittelbare pädagogische Arbeitszeit und Ausfallzeiten) einzuplanen sind und 75% für eine direkte pädagogische Interaktion mit dem Kind (unmittelbare pädagogische Arbeitszeit) verfügbar sind. Das heißt beispielsweise, dass sich aus dem empfohlenen Personalschlüssel für Kinder unter drei Jahren (1: 3) - eine Fachkraft-Kind-Relation von 1: 4 - ergibt.

Verteilung der Kinder auf verschiedene Gruppentypen in KiTas

Dieser Indikator weist aus, zu welchem Anteil Kinder unter drei Jahren und Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt in den Bundesländern bestimmte Gruppentypen bzw. Einrichtungen ohne feste Gruppenstruktur nutzen. Grundgesamtheit sind alle Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen. Unberücksichtigt bleiben Kinder in Kindertagespflege bzw. Kinder, die kein Angebot nutzen.

Die Zuordnung von Gruppen in Kindertageseinrichtungen zu einem bestimmten Gruppentyp wird nicht von den Einrichtungen selbst vorgenommen, sondern erfolgt im Rahmen der Auswertung der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik. Dabei erfolgt die Zuordnung primär anhand der Alterszusammensetzung der Kinder in der Gruppe. Allerdings findet in bestimmten Fällen auch die Größe der Gruppe Berücksichtigung. Folgende Gruppentypen mit folgenden Merkmalen wurden bei der Indikatorenentwicklung gebild

  • Gruppentyp „Krippengruppen": Dies sind alle Gruppen, in denen ausschließlich Kinder unter 3 Jahren sind.
  • Gruppentyp „Für 2-Jährige geöffnete Kindergartengruppen": Dies sind Gruppen mit 15 und mehr Kindern, in denen neben Kindern ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Schulbesuch auch bis zu fünf 2-jährige Kinder betreut werden.
  • Gruppentyp „altersübergreifende Gruppen": Hierunter fallen diejenigen Gruppen, die nicht den vorangegangenen Gruppentypen zugeordnet wurden, aber in denen sowohl Kinder unter 3 Jahren, als auch Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind. Sprachlich exakt müsste diese Gruppenform „altersgruppenübergreifende Gruppen" heißen, da diese Gruppen sowohl von Kindern der Altersgruppe unter 3 Jahren (‚Krippenkinder‘) als auch von Kindern der Altersgruppe ab 3 Jahren bis zur Einschulung (‚Kindergartenkinder‘) und von Schulkindern (‚Hortkinder‘) genutzt werden. 
  • Gruppentyp „Kindergartengruppen": Dies sind alle Gruppen, in denen ausschließlich Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind.

Durch diese Definition von Gruppentypen können alle Gruppen, in denen Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden, einem bestimmten Gruppentypen zugeordnet werden.

Zu berücksichtigen ist, dass es für den hier vorgenommenen Bundesländervergleich einerseits notwendig ist, solche Gruppendefinitionen vorzunehmen, diese Gruppendefinitionen aber andererseits nicht zwangsläufig mit landesrechtlichen Vorgaben für bestimmte Gruppenarten übereinstimmen müssen. Es ist durchaus möglich, dass es Bundesländer gibt, die in ihren landesrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Altersstruktur und Größe von Gruppen andere rechtliche Rahmenbedingungen setzen. Auch die Bezeichnung von Gruppentypen (z. B. ‚Kindergartengruppe‘) muss nicht unbedingt mit Bezeichnungen in landesrechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Zu beobachten ist auch, dass im Landesrecht zunehmend auf solche Bezeichnungen verzichtet wird und die Beschreibung von unterschiedlichen Gruppen ausschließlich über Vorgaben erfolgt. Beispielsweise indem eine maximale Gruppengröße bzw. Vorgaben hinsichtlich der Alterszusammensetzung der Kinder in den Gruppen formuliert werden.
Empirisch ist über die letzten Jahre zu beobachten, dass weiterhin der ganz überwiegende Anteil von Kindern in KiTas erstens in Gruppen betreut wird und zweitens die hier vorgenommenen Gruppendefinitionen eine hohe empirische Entsprechung haben.

Pädagogisches Personal in KiTas

Berufsausbildungsabschlüsse Nach den vorliegenden Studien der Qualitätsforschung gelten die Personalressourcen in KiTas als zentrale strukturelle Rahmenbedingung, die die Qualität der pädagogischen Arbeit beeinflusst. Die Qualität und das Niveau der Ausbildung der Fachkräfte werden dabei als Merkmale zur Bewertung der Personalressourcen eingestuft. Die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik liefern Informationen über das formale Berufsausbildungsniveau des pädagogischen Personals in Deutschland bzw. den Bundesländern. Im Bundesdurchschnitt verfügen 2009 rund 72% des pädagogischen Personals über einen Fachschulabschluss. Die Anteile des Personals mit Fachschulabschluss bewegen sich im Bundesländervergleich zwischen 52 und 92%, wobei sich der Anteil in Ostdeutschland mit 89,1% deutlich über dem in Westdeutschland (67,7%) bewegt. Die zweitgrößte Gruppe des pädagogischen Personals stellen die Kinderpflegerinnen mit einem Berufsfachschulabschluss. Im Bundesdurchschnitt liegt ihr Anteil bei 13%; dabei reicht die Spannbreite von 0,5% in Thüringen bis 37,2% in Bayern. Während in den ostdeutschen Bundesländern kaum Kinderpflegerinnen (0,9%) beschäftigt werden, sind es in westdeutschen KiTas durchschnittlich 16,8%. Der Anteil des pädagogischen Personals mit Hochschulabschluss liegt im Bundesdurchschnitt bei 3,5%. Es bleibt abzuwarten, ob die zahlreichen Studiengänge, die gegenwärtig an Hochschulen verankert werden, mittelfristig auch zu einer Erhöhung des Anteils des pädagogischen Personals mit Hochschulabschluss beitragen. Zwischen 2007 und 2009 ist diesbezüglich noch keine deutliche Änderung zu beobachten.

Beschäftigungsumfang und Anteil der Vollzeitbeschäftigten
Die Personalressourcen von KiTas sind auch durch die Strukturierung der Arbeitszeiten des Personals gekennzeichnet. Dabei sind verschiedene pädagogische Ansprüche zu berücksichtigen. So sind beispielsweise Arbeitszeiten hinsichtlich ihres zeitlichen Umfanges und ihrer Strukturierung so zu gestalten, dass das pädagogische Personal stabile und kontinuierliche Beziehungsstrukturen zu den Kindern aufbauen und praktizieren kann. Des Weiteren ist mit einzubeziehen, dass das Personal individuelle Bedarfe mit Blick auf den Umfang der persönlichen Arbeitszeit hat.

Die Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigen, dass der Anteil der Beschäftigten mit einer Arbeitszeit von 38,5 und mehr Wochenstunden im Bundesdurchschnitt bei knapp 40% liegt. Die Beschäftigungsstruktur unterscheidet sich in den westdeutschen Bundesländern jedoch deutlich von der in den ostdeutschen. So sind in Ostdeutschland lediglich 20% des pädagogischen Personals vollzeitbeschäftigt, in Westdeutschland hingegen sind es 44%. Entsprechend höher ist der Anteil der Teilzeittätigen in den östlichen Bundesländern. Ein Beschäftigungsvolumen von 32 bis unter 38,5 Wochenstunden haben 2009 im Bundesdurchschnitt etwa 17% des pädagogischen Personals, gut 36% im Osten und 11,5% im Westen. Eine bundesweit vergleichsweise große Gruppe (rund 29%) ist das Personal mit einem Beschäftigungsumfang von 21 bis unter 32 Wochenstunden. Differenziert nach Ost und West, ist mehr als jede Dritte (36,7%) in den ostdeutschen und etwa jede Vierte (26,9%) in den westdeutschen Bundesländern teilzeitbeschäftigt.

Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten mit einer Arbeitszeit von 38,5 und mehr Wochenstunden liegt 2009 im Bundesdurchschnitt bei knapp 40%. Im Zeitraum von 1998 bis 2009 hat sich dieser Anteil kontinuierlich um insgesamt 13 Prozentpunkte reduziert. In den ostdeutschen Bundesländern hat sich der Anteil allerdings seit 2007 von 17,8% auf 20,0% im Jahr 2009 wieder erhöht. In Westdeutschland hingegen ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten weiterhin rückläufig, ist aber mit 44% auch 2009 noch mehr als doppelt so hoch wie im Osten. Insgesamt gesehen weisen die vorliegenden Daten im Umkehrschluss auf ein hohes Ausmaß von Teilzeitbeschäftigung beim pädagogischen Personal hin.

Für eine genauere Bewertung des Beschäftigungsumfangs des pädagogischen Personals müssten die Betreuungszeiten der Kinder sowie die Öffnungszeiten der KiTas in Relation zu den Wochenarbeitsstunden des Personals gestellt werden. Aus einer solchen Gesamtanalyse könnte möglicherweise beurteilt werden, ob die Strukturierung des Beschäftigungsumfangs angemessene Rahmenbedingungen für eine gute Qualität der pädagogischen Arbeit liefert. Allerdings fehlen für eine solche Analyse Daten zu den Öffnungszeiten der KiTas, die auch in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst werden. Informationen zu den Öffnungszeiten der KiTas werden auch wichtiger, da sie zunehmend von den Betreuungszeiten der Kinder abweichen. Die immer häufiger praktizierte Option, die Betreuungszeiten eines Kindes individuell und flexibel nach dem Bedarf einer Familie zu buchen, kann zu einer hohen Varianz in den Betreuungszeiten der Kinder einer Einrichtung oder Gruppe führen. Damit erhöhen sich die Anforderungen an eine Personalplanung der KiTas, die den Ansprüchen von Kindern und Eltern und auch denen des pädagogischen Personals gleichermaßen genügen soll. Gleichzeitig wird der Handlungsspielraum für die Personalplanung zunächst durch die bereitgestellten Finanzressourcen abgesteckt.

Altersstruktur
Der Indikator zeigt die Altersstruktur des pädagogischen Personals in Kitas. Für die Jahre 1998, 2006, 2007, 2008 und 2009 werden jeweils die pädagogisch Tätigen nach Altersgruppen und zwar unter 25 Jahren, zwischen 25 und unter 40 Jahren, zwischen 40 und unter 55 Jahren und über 55 Jahren ausgewiesen. Die Entwicklungen der Anteile bzw. der Anzahl des Personals in den einzelnen Altersgruppen lässt sich ab dem Jahr 1998 anhand der Tabelle - abrufbar unter „Daten" - anschaulich nachvollziehen.

Bundesweit sind 12,4% der pädagogisch Tätigen in KiTas jünger als 25 Jahre, ein Drittel ist zwischen 25 bis unter 40 Jahre und fast 45% sind 40 bis unter 55 Jahre alt. Etwa jede Zehnte ist 55 Jahre und älter.

Im Ost-West-Vergleich zeigen sich allerdings auch Unterschiede: Während im Westen das pädagogische Personal in KiTas etwa je zur Hälfte jünger bzw. älter als 40 Jahre ist, liegt in den ostdeutschen Bundesländern der Anteil der pädagogisch Tätigen unter 40 Jahren bei 28% und der über 40 Jahren bei 72%. Gerade in den Altersgruppen der Jüngsten und der Ältesten fallen die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland besonders auf. So sind im Osten 5,8% des pädagogischen KiTa-Personals jünger als 25 Jahre, aber 17,3% älter als 55 Jahre. In den westlichen Bundesländern sind 2009 noch 14,3% jünger als 25 Jahre und 7,7% älter als 55 Jahre. Der insgesamt höhere Anteil älterer Fachkräfte im Osten ist möglicherweise insbesondere auf den massiven Personalabbau Mitte der 1990er Jahren in den ostdeutschen Bundesländern zurückzuführen, in dessen Verlauf vor allem jüngere pädagogische Fachkräfte entlassen wurden.

Im Zeitverlauf zeigt sich allerdings, dass das Durchschnittsalter des pädagogischen Personals bundesweit angestiegen ist. Während im Jahr 1998 34,3% in dieser Altersgruppe waren, sind es 2009 bereits 44,8%.

Regelungen

... zum BildungsplanIn allen Bundesländern liegen Bildungspläne für den Elementarbereich vor. Neben fachlichen und konzeptionellen Unterschieden ist der Zuschnitt der Altersgruppen, für die der Bildungsplan jeweils konzipiert ist, anders. Die Bildungspläne sind bildungspolitischer Rahmen und fachlicher Wegweiser für dieGestaltung der pädagogischen Arbeit in den KiTas und zunehmend auch für die Kindertagespflege. Die konkrete Ausrichtung der pädagogischen Fachpraxis an den Bildungsplänen ist in hohem Maße abhängig von den Kenntnissen über sowie den Qualifikationen des pädagogischen Personals für die Arbeit nach dem Bildungsplan. Im Länderreport wird deshalb insbesondere die Information und Qualifizierung des pädagogischen Personals zum Konzept und zur Umsetzung des Bildungsplans als förderlich und notwendig eingestuft. Im Rahmen der Befragung der zuständigen Länderministerien sind vor diesem Hintergrund verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen diesbezüglich seitens der Landesministerien abgefragt worden. Dabei interessierte u. a., wie und wer informiert wurde und welche Aktivitäten zur Qualifizierung unterstützt wurden.

Generell zeigt sich, dass weitgehend alle Bundesländer sehr breit über ihren Bildungsplan informieren, vermutlich auch, um ihre fachpolitischen Leitlinien für diesen Bildungsbereich öffentlich zu machen. Im Vergleich zum Vorjahr bieten inzwischen acht Bundesländer mehrsprachige Informationsmaterialien für Eltern, bei einem weiteren ist dies in der Umsetzung. Es ist anzunehmen, dass mehrsprachige Informationen für Eltern z. B. eine höhere Transparenz über die Ziele und Formen der pädagogischen Arbeit in den KiTas schaffen und möglicherweise Eltern mit Migrationshintergrund motivieren könnten, ihr Kind in einer KiTa anzumelden.

Mit Blick auf das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen geben elf Bundesländer an, dass sie Informationsveranstaltungen über den Bildungsplan für alle KiTa-Mitarbeiterinnen durchgeführt haben. Doch lediglich in einem Land sind diese Veranstaltungen für alle KiTa-Mitarbeiterinnen verpflichtend. Um näherungsweise eine Einschätzung zu der Fortbildungsintensität zu ermöglichen, wurde zudem nach dem zeitlichen Umfang angebotener Fortbildungen gefragt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Qualifizierung für die Arbeit mit dem Bildungsplan im Rahmen einer eintägigen Informationsveranstaltung nicht ausreichend erfolgen kann, sondern mindestens zweitägig sein sollte. Insgesamt geben sieben Bundesländer an, dass die Fortbildungsveranstaltungen mindestens zweitägig sind. Die Qualifizierung aller Fachberatungen im Rahmen von Fortbildungen erfolgt in zehn Bundesländern. In den anderen Ländern wird die Qualifizierung der Fachberaterinnen eher in der Verantwortung der Träger gesehen. Somit betrachten die meisten Bundesländer die Qualifizierung für die pädagogische Arbeit durchaus als ein Landesthema. In den Bundesländern Niedersachsen und Bremen werden zwar wie in fast allen anderen Bundesländern auch öffentliche Mittel für regelmäßige Fortbildungen zum Bildungsplan bereit gestellt, aber es sind nicht für alle KiTa-Mitarbeiterinnen (verpflichtende) Fortbildungsveranstaltungen vorgesehen. Insgesamt wäre allerdings in den einzelnen Bundesländern zu prüfen, ob das pädagogische Personal tatsächlich in ausreichendem Umfang und auch kontinuierlich an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen kann.

Ein bislang wenig ausgeprägtes Handlungsfeld ist die Evaluation der Arbeit mit und nach dem Bildungsplan. Nach den vorliegenden Informationen wird in keinem Bundesland jährlich eine externe Evaluation verlangt. Durchaus verbreiteter ist der Nachweis der Aufnahme des Bildungsplans in die Konzeption. In zehn Bundesländern ist dies vorgesehen. Allerdings ist diese Anforderung i. d. R. eng verknüpft mit der Prüfung einer Betriebserlaubnis, so dass weniger die kontinuierliche Umsetzung im Zeitverlauf in den Blick genommen werden kann. Einige wenige Länder lassen gegenwärtig Instrumente zur Selbst- oder Fremdevaluation der Arbeit mit dem Bildungsplan erarbeiten. Es bleibt abzuwarten, welche Vorgehensweisen sich hier etablieren. Insgesamt besteht hinsichtlich der Evaluation der Umsetzung der Bildungspläne in der pädagogischen Praxis in den meisten Bundesländern Handlungsbedarf.

... zur Kooperation KiTa -Grundschule
Die Kooperation von KiTas und Grundschulen nimmt einen besonderen Stellenwert ein, da durch sie der Übergang von der ersten Stufe des Bildungssystems in den Schulbereich besonders gefördert werden soll. Die Länderministerien sind befragt worden, ob landesweit verbindliche Regelungen für diesen Aufgabenbereich bestehen und ob verbindliche Rahmenvereinbarungen mit fachlichen Standards vorliegen. Des Weiteren wurde gefragt, ob KiTas sowie Grundschulen zusätzliche Mittel für diesen Aufgabenbereich erhalten.

Alle Bundesländer haben eine landeseinheitliche Vereinbarung zur Kooperation von KiTas und Grundschulen. Darüber hinaus existieren in vier Ländern verbindliche Rahmenvereinbarungen mit fachlichen Standards. Für die Umsetzung der Vereinbarungen und Regelungen stehen jedoch nur in wenigen Ländern finanzielle Mittel zur Verfügung. So erhalten in fünf Ländern Grundschulen zusätzliche Mittel für die Kooperation mit Kindertageseinrichtungen. Den KiTas hingegen werden von vier Ländern derartige Mittel gewährt.

... zur Strukturqualität und Qualitätsüberprüfung
Insbesondere Studien der internationalen Qualitätsforschung zeigen, dass strukturelle Rahmenbedingungen für eine gute Qualität der pädagogischen Arbeit förderlich bzw. dafür auch Voraussetzung sind. Allerdings gibt es bisher kaum empirisch begründete Empfehlungen für die konkrete Gestaltung dieser Rahmenbedingungen. Für den Ländermonitor sind die Länderministerien befragt worden, ob und wie präzise insgesamt sieben strukturelle Rahmenbedingungen aus der Landesperspektive geregelt sind. Dies sind die maximale Gruppengröße, die Fachkraft-Kind-Relation, Verfügungszeit, Fachberatung, Fortbildung, Leitungsfreistellung sowie der Umfang der Innen- und Außenflächen in KiTas. So zeigt sich z. B., dass in allen Bundesländern die Fachkraft-Kind-Relation allgemein und präzise definiert ist. Allerdings ist damit noch keine Bewertung möglich, ob diese Fachkraft-Kind-Relation fachlichen Ansprüchen genügt. Mit den gewonnenen Informationen kann insbesondere festgestellt werden, ob Kinder in einem Bundesland vergleichbare Rahmenbedingungen in den KiTas erwarten können oder ob Entscheidungen über strukturelle Rahmenbedingungen auf der kommunalen bzw. der Trägerebene getroffen werden. Im letzteren Fall wird angenommen, dass erhebliche Differenzen in der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen entstehen können, die sich konkret in unterschiedlichen Qualitätsniveaus der pädagogischen Arbeit auswirken können. In der Konsequenz wird angenommen, dass Kindern dadurch unterschiedliche Bildungschancen in den KiTas eröffnet werden. In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse, ob von der Landesebene Maßnahmen vorgeschrieben werden, um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu evaluieren.

Aus der Bundesperspektive zeigt sich, dass allgemeine Regelungen für die erfassten strukturellen Rahmenbedingungen häufiger sind als ihre präzise Ausgestaltung. So gibt es beispielsweise zur Fachberatung in zwölf Bundesländern allgemeine Vorgaben. Präzise ist dies in keinem Bundesland geregelt. In puncto Fortbildungen für pädagogisches Personal weisen vierzehn Länder allgemeine Regelungen auf, aber nur drei von ihnen präzise. Die Verfügungszeit ist in elf Bundesländern allgemein geregelt, aber nur in fünf von ihnen auch präzise. Ganz ähnlich verhält es sich bei den Regelungen zur Leitungsfreistellung. Dazu gibt es in sechs von insgesamt elf Bundesländern nicht nur allgemeine, sondern auch präzise Vorgaben. Vergleichsweise klarer vorgegeben ist hingegen der Umfang von Innen- und Außenflächen: in dreizehn Ländern ist dieser allgemein geregelt, in sieben davon zudem präzise. Insgesamt zeigt sich eine große Vielfalt der Regelungspraxis, die in ihren Wirkungen, insbesondere mit Blick auf die Qualität der pädagogischen Arbeit in den KiTas, nicht beurteilt werden kann.

In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse, ob von der Landesebene Maßnahmen vorgeschrieben werden, um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu evaluieren. Die Befragung der Länderministerien hat ergeben, dass zwar in elf Ländern Qualitätsentwicklung und -sicherung von den KiTas durchzuführen ist, allerdings in den meisten Bundesländern keine Verfahren der Qualitätsüberprüfung vorgeschrieben werden. Auffällig ist, dass in fünf Bundesländern der Einsatz von Selbstevaluationsinstrumenten vorgeschrieben ist. Lediglich in einem Bundesland ist eine jährliche Elternbefragung vorgesehen.